Die Software und Dienstleistungen der Trimble Solutions Corporation (eine finnische GmbH mit Firmennummer 0196634-1; „Trimble“) unterliegen den diesem Angebot beigefügten Standardgeschäftsbedingungen von Trimble.
DIESES ANGEBOT UND DIE DARIN ANGEGEBENEN PREISE WERDEN AUF GRUNDLAGE DER DEN NACHFOLGENDEN SEITEN BEIGEFÜGTEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON TRIMBLE ERSTELLT. DIESES ANGEBOT UND ALLE VON DER TRIMBLE SOLUTIONS CORPORATION DARUNTER ERBRACHTEN LEISTUNGEN SIND AUSSCHLIESSLICH AUF DIESE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN BESCHRÄNKT. JEGLICHE BESTIMMUNGEN, DIE VOM KUNDEN IN ZUSAMMENHANG MIT EINER BESTELLUNG ODER EINER BESTÄTIGUNG ODER ANNAHME DIESES ANGEBOTS AUFGESTELLT WERDEN ODER MIT DENEN DIESE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GEÄNDERT, ERSETZT ODER ERGÄNZT WERDEN SOLLEN, WERDEN ABGELEHNT UND HABEN KEINE GELTUNG FÜR DIE TRIMBLE SOLUTIONS CORPORATION, SOFERN NICHTS ANDERES AUSDRÜCKLICH SCHRIFTLICH VON EINEM ORDNUNGSGEMÄSS BEFUGTEN VERTRETER DER TRIMBLE SOLUTIONS CORPORATION AKZEPTIERT WIRD.
Annahme und Bestellungen
„Autorisierter Händler“ bezeichnet ein verbundenes Unternehmen von Trimble, einen autorisierten Vertriebspartner von Trimble oder einen externen Partner von Trimble, wie einen Integrator oder Hardwareanbieter.
Die Angebote von Autorisierter Händler sind unverbindlich, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich festgelegt wird. Durch die Aufgabe einer Bestellung bei Autorisierter Händler bestätigt der Kunde, dass er mit diesen Geschäftsbedingungen einverstanden ist. Bestellungen werden in Form einer schriftlichen Bestellbestätigung von Autorisierter Händler als gültig und verbindlich angenommen. Bestellungen können ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Autorisierter Händler nicht aus beliebigem Grund storniert werden.
Preise, Rechnungen, Zahlungsbedingungen und Steuern
Die Gebühren und Preise werden in diesem Angebot dargelegt. Der Kunde hat die Zahlung in der Währung zu leisten, die in der Rechnung angegeben ist. Autorisierter Händler ist berechtigt, Zahlungen mit früheren Verbindlichkeiten des Kunden zu verrechnen. Autorisierter Händler ist berechtigt, seine Preise und wiederkehrenden Gebühren zu Beginn eines jeden Kalenderjahres anzupassen. Autorisierter Händler hat den Kunden von den angepassten Gebühren und Preisen frühzeitig und nicht später als 30 (dreißig) Tage vor dem Ende des jeweils laufenden Kalenderjahres vorab zu informieren.
Der erste Rechnungszeitraum für Wartung oder wiederkehrende Abonnements oder eine Partnerlizenz beginnt zu Beginn des Kalendermonats, der auf das Kaufdatum folgt, und endet am Ende des jeweils laufenden Jahres. Wartung und wiederkehrende Abonnements sowie Partnerlizenzen werden automatisch jeweils um ein ganzes Kalenderjahr verlängert, sofern sie nicht gekündigt werden. Wartung und wiederkehrende Abonnements und Partnerlizenzen werden jährlich vorab in Rechnung gestellt.
Es gelten die in diesem Angebot dargelegten Zahlungsbedingungen. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die Zahlung innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab dem Rechnungsdatum zu begleichen. Autorisierter Händler behält sich das Recht vor, auf überfällige, an Autorisierter Händler gemäß diesen Geschäftsbedingungen zahlbare Beträge Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % monatlich (oder in gesetzlich maximal zulässiger Höhe, falls diese weniger als 1,5 % beträgt) zu berechnen; die Zinsen werden ab dem Datum berechnet, an dem die säumigen Beträge überfällig werden, bis zu dem Datum, an dem die vollständige Zahlung bei uns eingeht. Für den Fall, dass eine Zahlung der vereinbarten Gebühren 30 (dreißig) oder mehr Tage überfällig ist, behält sich Autorisierter Händler neben seinen anderen Rechten und Abhilfeansprüchen das Recht vor, die Zustellung/Erbringung von Produkten und Dienstleistungen auszusetzen, bis die betreffenden Beträge vollständig bezahlt werden; dabei entsteht Autorisierter Händler keinerlei Haftung.
Die von Autorisierter Händler angegebenen Preise verstehen sich ohne Verkaufssteuern, Mehrwertsteuern (MwSt.), Export- oder Importgebühren, Transport- oder Versicherungsgebühren, Zölle, Eigentumssteuern oder vergleichbare Abschläge; alle solchen Beträge sind vom Kunden zu zahlen. Sofern der Kunde Autorisierter Händler nicht eine Direktzahlungsvollmacht oder eine in dem Land, in das das Produkt oder die Dienstleistung geliefert wird, gültige Steuerbefreiungsbescheinigung vorlegt, hat der Kunde sämtliche Steuern und staatlichen Gebühren an Autorisierter Händler zu entrichten, zu deren Erhebung Autorisierter Händler beim Verkauf oder bei der Erbringung von Produkten oder Dienstleistungen verpflichtet ist.
Autorisierter Händler ist berechtigt, die Bonität des Kunden zu prüfen und die für den Kunden geltenden Zahlungsbedingungen zu ändern; außerdem kann Autorisierter Händler jederzeit eine Vorabzahlung, eine Sicherheitsgarantie (etwa ein beglaubigtes, unwiderrufliches Akkreditiv) oder eine Garantie bezüglich einer unverzüglichen Zahlung vor der Zustellung oder Dienstleistungserbringung verlangen.
Softwarelizenzen
Jegliche Software wird als Service lizenziert oder bereitgestellt, nicht verkauft. Software unterliegt separaten, von Trimble zusammen mit ihr bereitgestellten Vereinbarungen, zum Beispiel Softwarelizenzen, Produkthandbüchern, Betriebsanleitungen oder anderen Dokumentationen (etwa Endnutzer-Lizenzvereinbarungen, „EULA“), Nutzungsbedingungen oder Servicebedingungen) (zusammen als „Nutzervereinbarungen“ bezeichnet). Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie an solche Nutzervereinbarungen gebunden sind. Im Falle eines Widerspruchs oder einer Unstimmigkeit zwischen diesen Bedingungen und einer Nutzervereinbarung haben die Bestimmungen aus der Nutzervereinbarung Vorrang. Nichts in diesen Bedingungen ist so auszulegen, dass ein Recht oder eine Lizenz zur Nutzung der Software in einer Weise oder zu einem Zweck, die/der nicht ausdrücklich in der jeweiligen Nutzervereinbarung dargelegt ist, erteilt wird.
Zustellung von Softwareprodukten
Alle Softwareprodukte werden als Service lizenziert oder bereitgestellt. Das Eigentum an Softwareprodukten verbleibt bei Trimble oder dessen Lizenzgebern. Soweit der Kunde Software zur lokalen Installation auf seinen Systemen erwirbt, werden die Softwareprodukte in elektronischer Form an den Kunden geliefert, indem das Produkt zum Download vom Server von Trimble zur Verfügung gestellt wird. In Einzelfällen können die Parteien vereinbaren, dass die Software auf physischen Medien an den Kunden geliefert wird. Trimble ist berechtigt, temporäre Lizenzberechtigungen zu erteilen, bis Trimble oder sein autorisierter Vertriebspartner (wie jeweils zutreffend) die vollständige Zahlung vom Kunden für eine Bestellung erhalten hat. Erst nach der vollständigen Zahlung durch den Kunden für eine Bestellung stellt Trimble die Berechtigung für die gesamte Lizenzlaufzeit dieser Bestellung aus. Soweit der Kunde Software-as-a-Service oder cloudbasierte Lösungen erwirbt, gewährt Trimble dem Kunden Zugang zur Software über das Internet oder eine andere Art des Fernzugriffs.
Die Lieferzeiten werden im Zuge der schriftlichen Annahme Ihrer Bestellung durch Trimble angegeben. Der Kunde führt vor dem betrieblichen Einsatz der Software ausreichende Tests hinsichtlich der Qualität der Ergebnisse und des Betriebs der Software unter Anwendung der Testdaten des Kunden durch.
Folgendes gilt für nutzungsbasierte Lizenzen:
Der nutzungsbasierte Lizenzservice wird als Erweiterung zu bereits bestehenden unbefristeten Lizenzwartungsverträgen verkauft, sofern für alle unbefristeten Lizenzen des Kunden Wartung vereinbart wurde. In dem Fall, dass der Wartungsvertrag für die unbefristeten Lizenzen gekündigt oder die Wartung für Lizenzen abbestellt wird, endet der nutzungsbasierte Lizenzservice. Trimble ist berechtigt, den Zugang zum nutzungsbasierten Lizenzservice innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Vertrags zu sperren. Nutzungsbasierte Lizenzen werden monatlich rückwirkend in Übereinstimmung mit der Nutzungsüberwachungs-Berichterstattung von Trimble und den oben genannten Preisen in Rechnung gestellt. Der Rechnungszeitraum beginnt am 26. Tag des vorhergehenden Monats und endet am 25. Tag des Folgemonats.
Folgendes gilt für E-Learning-Produkte:
Die Bereitstellung von E-Learning-Kursen an den Kunden unterliegt den Servicebedingungen für die Trimble Online Platform und Services. Der E-Learning-Kurs gilt für 90 Tage ab Lieferdatum.
Folgendes gilt für Trimble Connect-Produkte:
Der Vertrag und die Zustellung/Erbringung von Produkten und Dienstleistungen, bei denen auf diese Klausel verwiesen wird, unterliegen den folgenden Bestimmungen: Den Geschäftsbedingungen von Trimble, die hier abgerufen werden können: https://community.trimble.com/docs/DOC-10003-terms-of-service.
Zusätzlich zu den oben dargelegten Bestimmungen gilt Folgendes für die Nutzung von Trimble Connect:
1. Der Kunde hat Anspruch auf die im Bestellformular ausgewiesene Menge von Lizenzen.
2. Die Trimble Connect-Lizenz erlaubt es Kunden, die lizenzierte Menge während der Lizenzlaufzeit zu überschreiten.
3. Nach dem Ende der Lizenzlaufzeit analysiert Trimble die Daten und Statistiken bezüglich der realisierten Nutzung von Trimble Connect beim Kunden, um den tatsächlichen Lizenzbedarf des Kunden für Trimble Connect in der nächsten Lizenzlaufzeit zu beurteilen.
4. Trimble behält sich das Recht vor, den Zugriff des Kunden auf Trimble Connect zu beschränken oder zu sperren, wenn sich der Kunde nicht mit der auf Grundlage der Analyse seines tatsächlichen Bedarfs ermittelten Menge einverstanden erklärt.
Folgendes gilt für Trimble Vico-Produkte:
Dieser Vertrag und die Zustellung/Erbringung von Produkten und Dienstleistungen unterliegen den folgenden Bestimmungen für in diesem Vertrag aufgeführte VICO-Produkte und -Dienstleistungen:
1. Den Verkaufsbedingungen von Trimble, die hier abgerufen werden können: http://www.trimble.com/support/terms_of_sale.aspx
2. Den Geschäftsbedingungen für Support und Wartung von Trimble, die hier abgerufen werden können: http://gcinfo.trimble.com/SSMTerms.
3. Der Software-Endnutzer-Lizenzvereinbarung von Trimble, die hier abgerufen werden kann: http://gcinfo.trimble.com/Trimble-End-User-License-Agreement.