die Software und Dienstleistungen der Trimble Solutions Corporation (eine finnische GmbH mit Firmennummer 0196634-1; „Trimble“) unterliegen den diesem Angebot beigefügten Standardgeschäftsbedingungen von Trimble.
DIESES ANGEBOT UND DIE DARIN ANGEGEBENEN PREISE WERDEN AUF GRUNDLAGE DER DEN NACHFOLGENDEN SEITEN BEIGEFÜGTEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON TRIMBLE ERSTELLT. DIESES ANGEBOT UND ALLE VON DER TRIMBLE SOLUTIONS CORPORATION DARUNTER ERBRACHTEN LEISTUNGEN SIND AUSSCHLIESSLICH AUF DIESE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN BESCHRÄNKT. JEGLICHE BESTIMMUNGEN, DIE VOM KUNDEN IN ZUSAMMENHANG MIT EINER BESTELLUNG ODER EINER BESTÄTIGUNG ODER ANNAHME DIESES ANGEBOTS AUFGESTELLT WERDEN ODER MIT DENEN DIESE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GEÄNDERT, ERSETZT ODER ERGÄNZT WERDEN SOLLEN, WERDEN ABGELEHNT UND HABEN KEINE GELTUNG FÜR DIE TRIMBLE SOLUTIONS CORPORATION. Bei Widersprüchlichkeiten zwischen der englischen Version und einer anderen Sprachversion dieses EULA hat die englische Version Vorrang.
Annahme und Bestellungen
„Autorisierter Händler“ bezeichnet ein verbundenes Unternehmen von Trimble, einen autorisierten Vertriebspartner von Trimble oder einen externen Partner von Trimble, sowie einen Integrator oder Hardwareanbieter, und wie in diesem Angebot oder einem verbundenen Bestellformular angegeben.
Die Angebote des autorisierten Händlers sind unverbindlich, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich festgelegt wird. Durch die Aufgabe einer Bestellung beim autorisierten Händler bestätigt der Kunde, dass er mit diesen Geschäftsbedingungen einverstanden ist. Bestellungen werden in Form einer schriftlichen Bestellbestätigung des autorisierten Händlers als gültig und verbindlich angenommen. Bestellungen können ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des autorisierten Händlers nicht aus beliebigem Grund storniert werden.
Preise, Rechnungen, Zahlungsbedingungen und Steuern
Die Gebühren und Preise werden in diesem Angebot dargelegt. Der Kunde hat die Zahlung in der Währung zu leisten, die in der Rechnung angegeben ist. Der autorisierte Händler ist berechtigt, Zahlungen mit früheren Verbindlichkeiten des Kunden zu verrechnen. Der autorisierte Händler ist berechtigt, seine Preise und wiederkehrenden Gebühren zu Beginn eines jeden Kalenderjahres anzupassen. Der autorisierte Händler hat den Kunden über die angepassten Gebühren und Preise frühzeitig und nicht später als 30 (dreißig) Tage vor dem Ende der jeweils laufenden Lizenz und/oder Wartungsfrist vorab zu informieren.
Der erste Rechnungszeitraum für Wartung oder wiederkehrende Abonnements oder eine Partnerlizenz versteht sich gemäß den Angaben auf der Rechnung. Die Laufzeit beginnt mit dem im Bestellformular festgelegten Startdatum (falls zutreffend) oder wird auf das Bearbeitungsdatum des Bestellformulars festgelegt und gilt auch für den Anfangszeitraum, der im Bestellformular festgelegt ist („Erstlaufzeit“). Ein Abonnement mit fester Laufzeit endet nach der Erstlaufzeit. Wiederkehrende Abonnements und/oder Wartungsleistungen verlängern sich automatisch zu dem Datum nach der Erstlaufzeit („Verlängerungsdatum“) oder zu jedem Jahrestag des Verlängerungsdatums um einen weiteren Zeitraum von zwölf (12) Monaten zu den dann jeweils aktuellen Gebühren für solche Verlängerungen (die Erstlaufzeit und alle Verlängerungszeiträume werden zusammen als „Laufzeit“ bezeichnet), es sei denn, der Kunde erklärt mindestens dreißig (30) Tage vor Ablauf der jeweils aktuellen Laufzeit schriftlich die Kündigung. . Wartung und wiederkehrende Abonnements und Partnerlizenzen werden jährlich vorab in Rechnung gestellt.
Es gelten die in diesem Angebot dargelegten Zahlungsbedingungen. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die Zahlung innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab dem Rechnungsdatum zu begleichen. Der autorisierte Händler behält sich das Recht vor, auf überfällige, an autorisierten Händler gemäß diesen Geschäftsbedingungen zahlbare Beträge Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % monatlich (oder in gesetzlich maximal zulässiger Höhe, falls diese weniger als 1,5 % beträgt) zu berechnen; die Zinsen werden ab dem Datum berechnet, an dem die säumigen Beträge überfällig werden, bis zu dem Datum, an dem die vollständige Zahlung bei uns eingeht. Für den Fall, dass eine Zahlung der vereinbarten Gebühren überfällig ist, behalten sich Trimble oder der autorisierte Händler neben den anderen Rechten und Abhilfeansprüchen das Recht vor, die Zustellung/Erbringung von Produkten und Dienstleistungen auszusetzen, bis die betreffenden Beträge vollständig bezahlt werden; dabei entsteht Trimble und/oder dem autorisierten Händler keinerlei Haftung.
Die von dem autorisierten Händler angegebenen Preise verstehen sich ohne Verkaufssteuern, Mehrwertsteuern (MwSt.), Export- oder Importgebühren, Transport- oder Versicherungsgebühren, Zölle, Eigentumssteuern oder vergleichbare Abschläge; alle solchen Beträge sind vom Kunden zu zahlen. Sofern der Kunde dem autorisierten Händler nicht eine Direktzahlungsvollmacht oder eine in dem Land, in das das Produkt oder die Dienstleistung geliefert wird, gültige Steuerbefreiungsbescheinigung vorlegt, hat der Kunde sämtliche Steuern und staatlichen Gebühren an den autorisierten Händler zu entrichten, zu deren Erhebung der autorisierte Händler beim Verkauf oder bei der Erbringung von Produkten oder Dienstleistungen verpflichtet ist.
Der autorisierte Händler ist berechtigt, die Bonität des Kunden zu prüfen und die für den Kunden geltenden Zahlungsbedingungen zu ändern; außerdem kann der autorisierte Händler jederzeit eine Vorabzahlung, eine Sicherheitsgarantie (etwa ein beglaubigtes, unwiderrufliches Akkreditiv) oder eine Garantie bezüglich einer unverzüglichen Zahlung vor der Zustellung oder Dienstleistungserbringung verlangen.
Softwarelizenzen
Jegliche Software wird als Service lizenziert oder bereitgestellt, nicht verkauft. Software unterliegt separaten, von Trimble zusammen mit ihr bereitgestellten Vereinbarungen, zum Beispiel Softwarelizenzen, Produkthandbüchern, Betriebsanleitungen oder anderen Dokumentationen (etwa Endnutzer-Lizenzvertrag, „EULA“), Nutzungsbedingungen oder Servicebedingungen) (zusammen als „Nutzervereinbarungen“ bezeichnet). Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie an solche Nutzervereinbarungen gebunden sind. Im Falle eines Widerspruchs oder einer Unstimmigkeit zwischen diesen Bedingungen und einer Nutzervereinbarung haben die Bestimmungen aus der Nutzervereinbarung Vorrang. Nichts in diesen Bedingungen ist so auszulegen, dass ein Recht oder eine Lizenz zur Nutzung der Software in einer Weise oder zu einem Zweck, die/der nicht ausdrücklich in der jeweiligen Nutzervereinbarung dargelegt ist, erteilt wird.
Zustellung von Softwareprodukten
Alle Softwareprodukte werden als Service lizenziert oder bereitgestellt. Das Eigentum an Softwareprodukten verbleibt bei Trimble oder dessen Lizenzgebern. Soweit der Kunde Software zur lokalen Installation auf seinen Systemen erwirbt, werden die Softwareprodukte in elektronischer Form an den Kunden geliefert, indem das Produkt zum Download vom Server von Trimble zur Verfügung gestellt wird. In Einzelfällen können die Parteien vereinbaren, dass die Software auf physischen Medien an den Kunden geliefert wird. Trimble ist berechtigt, temporäre Lizenzberechtigungen zu erteilen, bis Trimble oder sein autorisierter Händler (wie jeweils zutreffend) die vollständige Zahlung vom Kunden für eine Bestellung erhalten hat. Erst nach der vollständigen Zahlung durch den Kunden für eine Bestellung stellt Trimble die Berechtigung für die gesamte Lizenzlaufzeit dieser Bestellung aus. Soweit der Kunde Software-as-a-Service oder cloudbasierte Lösungen erwirbt, gewährt Trimble dem Kunden Zugang zur Software über das Internet oder eine andere Art des Fernzugriffs.
Die Lieferzeiten werden im Zuge der schriftlichen Annahme Ihrer Bestellung durch Trimble angegeben. Der Kunde führt vor dem betrieblichen Einsatz der Software ausreichende Tests hinsichtlich der Qualität der Ergebnisse und des Betriebs der Software unter Anwendung der Testdaten des Kunden durch.
Folgendes gilt für nutzungsbasierte Lizenzen:
Trimble ist berechtigt, den Zugang zum nutzungsbasierten Lizenzservice innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Vertrags zu sperren. Nutzungsbasierte Lizenzen werden monatlich rückwirkend in Übereinstimmung mit der Nutzungsüberwachungs-Berichterstattung von Trimble und den oben genannten Preisen in Rechnung gestellt. Der Rechnungszeitraum beginnt am 26. Tag des vorhergehenden Monats und endet am 25. Tag des Folgemonats.
Folgendes gilt für E-Learning-Produkte:
Die Bereitstellung von E-Learning-Kursen an den Kunden unterliegt den Servicebedingungen für die Trimble Online Platform und Services. Der E-Learning-Kurs gilt für 90 Tage ab Lieferdatum.
Folgendes gilt für Trimble Connect-Produkte:
Der Vertrag und die Zustellung/Erbringung von Produkten und Dienstleistungen, bei denen auf diese Klausel verwiesen wird, unterliegen den folgenden Bestimmungen: Den Servicebedingungen von Trimble, die hier abgerufen werden können https://connect.trimble.com/terms_of_service.html