WICHTIG, BITTE SORGFÄLTIG LESEN:
DER TEXT AUF DEUTSCH IST DER TEXT DER ÜBERSETZUNG DES ABKOMMENS.
ZUSAMMEN MIT DER DOKUMENTATION IST DAS TEKLA-SOFTWAREPRODUKT, AUF DAS DIESER EULA (NACHSTEHEND DEFINIERT) ANGEWENDET WIRD UND/ODER ZU DEM DIESER EULA GEHÖRT, DURCH URHEBERRECHTSGESETZE UND SONSTIGE GESETZE UND INTERNATIONALE ABKOMMEN ZUM SCHUTZ GEISTIGEN EIGENTUMS GESCHÜTZT. DIE UNBEFUGTE VERVIELFÄLTIGUNG, VORFÜHRUNG, ÄNDERUNG, VERBREITUNG UND NUTZUNG DIESER SOFTWARE ODER DER DOKUMENTATION ODER EINZELNER AUSZÜGE DARAUS KANN EINE VERLETZUNG VON URHEBERRECHTSGESETZEN UND ANDEREN GEWERBLICHEN SCHUTZRECHTEN DARSTELLEN UND STRAF- UND ZIVILRECHTLICH IM VOLLEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG VERFOLGT WERDEN.
DIE BEDINGUNGEN DIESES EULA SIND EIN RECHTSVERBINDLICHER VERTRAG ZWISCHEN IHNEN (NACHSTEHEND DEFINIERT) UND TRIMBLE (NACHSTEHEND DEFINIERT).
IN DIESEM EULA WERDEN DIE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DARGELEGT, ZU DENEN TRIMBLE DIE SOFTWARE (NACHSTEHEND DEFINIERT) AN SIE LIZENZIERT, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE DIESE LIZENZ DIREKT VON TRIMBLE ODER VON EINEM AUTORISIERTEN HÄNDLER (NACHSTEHEND DEFINIERT) ERHALTEN.
DURCH AUFGABE EINER BESTELLUNG ODER ABSCHLUSS EINES VERTRAGS, DER DIESEN EULA UMFASST, ODER DURCH KLICKEN AUF DIE SCHALTFLÄCHE „I ACCEPT“ (ICH AKZEPTIERE) KLICKEN:
1. AKZEPTIEREN SIE DIE BEDINGUNGEN DES EULA UND STIMMEN IHNEN ZU,
2. BESTÄTIGEN SIE, DASS SIE DIESEN EULA GELESEN HABEN,
3. BESTÄTIGEN SIE, DASS DIESER EULA WICHTIGE PFLICHTEN UND ANWENDBARE BESCHRÄNKUNGEN UND EINSCHRÄNKUNGEN ZUR NUTZUNG DER SOFTWARE ENTHÄLT, UND
4. BESTÄTIGEN SIE, DASS SIE EIN BERECHTIGTER BENUTZER DIESER SOFTWARE SIND UND DASS IHRE INSTALLATION DER SOFTWARE RECHTMÄSSIG UND IM EINKLANG MIT DIESEM EULA ERFOLGT.
WENN SIE DIESEN BEDINGUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, DÜRFEN SIE DIE SOFTWARE NICHT EINRICHTEN, INSTALLIEREN, BEREITSTELLEN ODER ANDERWEITIG NUTZEN.
1 Definitionen
1.1 Sofern sich aus dem Zusammenhang nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, haben in diesem EULA die nachstehenden Wörter und Ausdrücke folgende Bedeutung:
„Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet ein anderes Unternehmen, das von Ihnen kontrolliert wird oder sich mit Ihnen unter gemeinsamer Kontrolle befindet. Im Sinne dieser Definition beruht „Kontrolle“ hierbei auf einem Recht zur Ernennung oder Entlassung von mindestens 50 % der Vorstandsmitglieder eines Unternehmens oder von Personen, die gleichwertige Funktionen ausüben, ungeachtet dessen, ob das Recht an 50 % oder mehr der auf der Generalversammlung eines solchen Unternehmens vertretenen Stimmen durch Eigentum an Anteilen oder anderweitig begründet ist, für die Dauer der Kontrolle und unabhängig davon, ob direkt oder indirekt.
„Anwendung“ bezeichnet jede programmierte Komponente oder ausführbare Datei, die unter Anwendung der Software-Schnittstelle oder Open API mit der Software interagiert, wie in Klausel 14.2 unten definiert.
„Autorisiertes verbundenes Unternehmen“ bezeichnet ein verbundenes Unternehmen, das zur Nutzung der Software im Rahmen der Lizenzparameter berechtigt und innerhalb des Vertragsgebiets ansässig ist.
„Autorisierter Händler“ bezeichnet ein verbundenes Unternehmen von Trimble, einen autorisierten Vertriebspartner von Trimble oder einen externen Partner von Trimble, wie einen Integrator oder Hardwareanbieter.
„Vertrauliche Informationen“ bezeichnet die Software, Dokumentation und jegliche Informationen und Materialien in jeglicher Form, die den Betrieb, die Mitarbeiter und die geschäftlichen Transaktionen von Trimble oder Ihnen betreffen und die entweder als vertraulich gekennzeichnet sind oder dem Wesen nach oder den Umständen entsprechend, unter denen die Informationen oder Materialien offengelegt werden, normalerweise als vertraulich zu erkennen sind.
„Partnerprogramm“ bezeichnet das Programm von Trimble zur Entwicklung von Anwendungen für Dritte, an dem Sie oder ein autorisiertes verbundenes Unternehmen vorbehaltlich eines separaten Vertrags teilnehmen können.
„Dokumentation“ bezeichnet Benutzerdokumentation und sonstige Dokumentationen in Bezug auf die Software in gedruckter, Online- und/oder elektronischer Form.
„Gerät“ bezeichnet Hardware von Ihnen, einem autorisierten verbundenen Unternehmen oder einem professionellen Berater, die die in der Dokumentation enthaltenen Mindestkonfigurationsanforderungen erfüllt.
„Fehler“ bezeichnet einen Defekt oder eine Störung in der Software, aufgrund dessen/derer die Software im Wesentlichen nicht entsprechend der Dokumentation funktioniert.
„EULA“ bezeichnet den Endbenutzer-Lizenzvertrag für Software.
„Lizenz“ bezeichnet die Softwarelizenz, die Ihnen gemäß diesem EULA gewährt wird.
„Lizenzgebühren“ bezeichnet die im Bestellformular aufgeführten und von Ihnen für die Gewährung einer Lizenz zahlbaren Beträge.
„Lizenzschlüssel“ bezeichnet eine technische Lösung, die der Benutzer benötigt, um auf die Software zugreifen zu können.
„Lizenzparameter“ bezeichnet die Anzahl gleichzeitiger Benutzer, den Lizenztyp, das Vertragsgebiet und die Lizenzlaufzeit gemäß der Definition in Klausel 4.4 oder Klausel 4.5, falls zutreffend, sofern im Bestellformular nichts anderes bestimmt ist.
„Lizenzlaufzeit“ bezeichnet die Laufzeit der Lizenz, wie in Klausel 4.4 oder Klausel 4.5 definiert, falls zutreffend.
„Lizenztyp“ bezeichnet die Art der Lizenz, wie in Klausel 4.3 definiert.
„Hauptversion“ bezeichnet die Hauptveröffentlichung der Software, die von Trimble für gewöhnlich von Zeit zu Zeit neu auf den Markt gebracht wird. Diese verfügt über eine von Trimble festgelegte Versionsnummer, die eine neue Hauptversion anzeigt und den Erwerb von neuen Lizenzschlüsseln durch Sie erforderlich macht.
„Wartungsleistungen“ bezeichnet die in Klausel 5.2 genannten Wartungs- und Supportleistungen für die Software.
„Wartungsfrist“ bezeichnet die in Klausel 5.3 definierte Frist.
„Bestellformular“ bezeichnet das Bestellformular bzw. den Vertrag, durch das bzw. den Sie die Lizenz und/oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Software erwerben und das bzw. der von Trimble bzw. von einem autorisierten Händler bestätigt wurde.
„Partei“ bezeichnet entweder Sie oder Trimble.
„Professioneller Berater“ bezeichnet jede externe Beratungsgesellschaft, die Ihnen oder Ihrem autorisierten verbundenen Unternehmen, welches die Software nutzt, Dienstleistungen, einschließlich unter anderem Ingenieur-, Entwurfs- oder Detaillierungsleistungen, anbietet.
„Software“ bezeichnet das/die im Bestellformular spezifizierte(n) Tekla-Softwareprodukt(e) von Trimble in Objektcodeform, einschließlich Zwischenversionen und Hauptversionen, die Ihnen gegebenenfalls im Rahmen etwaiger Wartungsleistungen zur Verfügung gestellt werden.
„Zwischenversion“ bezeichnet Aktualisierungen und/oder Fehlerbehebungen der Software durch Trimble, die Fehlerkorrekturen oder Funktions- und Leistungsverbesserungen enthalten können, bezeichnet jedoch unter keinen Umständen eine Hauptversion.
„Abonnementzeitraum“ bezeichnet die Gültigkeitsdauer einer abonnementbasierten Lizenz, die gegebenenfalls im Bestellformular angegeben ist und in Klausel 4.5 näher beschrieben ist.
„Vertragsgebiet“ bezeichnet das Land, aus dem Ihre Bestellung für die Software stammt, sofern im Bestellformular nichts anderes angegeben ist.
„Trimble“ bezeichnet Trimble Solutions Corporation, eine finnische GmbH mit der Firmennummer 0196634-1, sowie seine verbundenen Unternehmen, sofern zutreffend.
„Benutzer“ bezeichnet eine gegebenenfalls von Ihnen oder einem autorisierten verbundenen Unternehmen oder einem professionellen Berater angestellte natürliche Person, der ein gültiger Lizenzschlüssel zugewiesen wurde, um
die Software auf dem Gerät zu nutzen. Im Sinne dieser Definition umfasst der Begriff „Mitarbeiter“ auch selbstständige Auftragsunternehmen, welche die Software in Ihrem Auftrag gemäß einer Vereinbarung mit Ihnen oder einem autorisierten verbundenen Unternehmen oder einem professionellen Berater nutzen.
„Sie“ bezeichnet die Partei, die die Lizenz erwirbt und bei der es sich um Sie als natürliche Person oder die Unternehmenseinheit/Organisation, die Sie vertreten, wie im Bestellformular angegeben, oder um einen zulässigen Abtretungsempfänger oder Rechtsnachfolger handelt.
2 Bestellformulare und Bereitstellung der Software
2.1 Sie erwerben Ihre Lizenz sowie etwaige Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Software mit einem gesonderten Bestellformular, das zwischen Ihnen und Trimble oder zwischen Ihnen und einem autorisierten Händler abgeschlossen wird. Dieses Bestellformular regelt die Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragsparteien im Hinblick auf die vereinbarte Bereitstellung der Lizenz (die diesem EULA unterliegt) und auf die vereinbarte Bereitstellung der zugehörigen Dienstleistungen. Im Bestellformular werden die Lizenzparameter dargelegt, und es kann zusätzliche Beschränkungen für Ihre Lizenz enthalten. Jegliche Beschränkungen dieser Art gelten zusätzlich zu den in diesem EULA enthaltenen Beschränkungen für Ihre Nutzung der Software.
2.2 Der Zugriff auf die Software erfolgt entweder (i) durch Herunterladen der Software von einer elektronischen, von Trimble bereitgestellten Website oder (ii) durch die Installation der Software von den Medien, die Ihnen von Trimble oder einem autorisierten Händler zur Verfügung gestellt wurden.
2.3 Der Kunde führt vor dem betrieblichen Einsatz der Software ausreichende Tests hinsichtlich der Qualität der Ergebnisse und des Betriebs der Software unter Anwendung der Testdaten des Kunden durch.
3 Zahlung
3.1 Sie leisten die Zahlung für die Lizenz im anwendbaren Umfang zu den im entsprechenden Bestellformular vereinbarten Bedingungen und Konditionen an Trimble bzw. direkt an den autorisierten Händler von Trimble, sofern Sie die Lizenz über diese Partei erworben haben. Die vereinbarte Lizenzgebühr ist vor Bereitstellung der Software zu zahlen. Lizenzschlüssel, die Ihnen bei Gewährung der Lizenz zur Verfügung gestellt werden, sind bis zum Eingang der gesamten Lizenzgebühr bei Trimble nur vorübergehend gültig.
3.2 Sie leisten die Zahlung für Dienstleistungen zu den im entsprechenden Bestellformular vereinbarten Bedingungen und Konditionen an Trimble bzw. direkt an den autorisierten Händler von Trimble, sofern Sie Bereitstellungs-, Installations-, Unterstützungs-, Wartungs-, Schulungs-, Beratungs- und/oder sonstige Dienstleistungen von dieser Partei erworben haben.
4 Gewerbliche Schutzrechte und Lizenzgewährung
4.1 Alle gewerblichen Schutzrechte an (i) der Software, (ii) der Dokumentation, (iii) jeglichen aus der Software oder der Dokumentation abgeleiteten Werken und (iv) jeglichen sonstigen literarischen Werken oder sonstigen urheberrechtlich geschützten Werken, die von Trimble, seinen Angestellten, Mitarbeitern, Unterauftragnehmern oder Beratern erstellt wurden, sind Eigentum oder verbleiben im Eigentum von Trimble oder gegebenenfalls seinen Drittlizenzgebern, und Ihnen werden keine derartigen Rechte übertragen.
4.2 Vorbehaltlich der fristgerechten Bezahlung der entsprechenden Lizenzgebühren sowie vorbehaltlich der geltenden Lizenzparameter gewährt Ihnen Trimble hiermit eine nicht ausschließliche, nicht abtretbare, nicht übertragbare (es sei denn in dem innerhalb der Lizenzparameter zulässigen Maße) und nicht unterlizenzierbare Lizenz („Lizenz“) zum Herunterladen sowie zur Installation und Nutzung, Darstellung und Ausführung der Software auf einem Gerät, das die in der Dokumentation enthaltenen Mindestkonfigurationsanforderungen erfüllt. Jede von Ihnen erworbene Lizenz erlaubt einen Benutzer der Software gleichzeitig.
4.3 Der Lizenztyp für Ihre Softwarelizenz, der Abonnementszeitraum und die Geschäftsbedingungen für Ihren Kauf sind im Bestellformular angegeben. Das Bestellformular kann darüber hinaus zusätzliche Bedingungen und Konditionen enthalten, die für Ihre Softwarelizenz gelten. Sollte der Lizenztyp nicht im Bestellformular angegeben sein, so entspricht der Lizenztyp einer gewerblichen Domestic-Lizenz.
4.4 Die in dieser Klausel 4.4 aufgeführten Lizenztypen sind sogenannte Concurrent-User-Lizenzen, d. h., dass die Anzahl der Benutzer, die die Software gleichzeitig verwenden, um eine Verbindung mit dem Lizenzserver von Trimble herzustellen, nicht die von Ihnen erworbene Anzahl an Lizenzen überschreiten darf. Soweit nichts anderes im Bestellformular vorgesehen ist, gelten für die Concurrent-User-Lizenztypen jeweils die folgenden Lizenzparameter:
a) Gewerbliche Domestic-Lizenz
- Nutzung der Software: nur innerhalb des Vertragsgebiets für Ihre gewerblichen Zwecke und die Ihrer autorisierten verbundenen Unternehmen, sofern relevant
- Lizenzlaufzeit: bis zum Ablauf des Abonnementzeitraums. Vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung mit Trimble oder einem autorisierten Händler sowie vorbehaltlich der Zahlung der entsprechenden Gebühren können Sie außerdem eine gewerbliche Domestic-Lizenz mit unbefristeter Lizenzlaufzeit erwerben.
- Benutzer: Sie und/oder Ihre Mitarbeiter und/oder gegebenenfalls die Mitarbeiter Ihrer autorisierten verbundenen Unternehmen
b) Gewerbliche Enterprise-Lizenz
- Nutzung der Software: weltweit für Ihre gewerblichen Zwecke und die Ihrer autorisierten verbundenen Unternehmen, sofern relevant
- Lizenzlaufzeit: bis zum Ablauf des Abonnementzeitraums. Vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung mit Trimble oder einem autorisierten Händler sowie vorbehaltlich der Zahlung der entsprechenden Gebühren können Sie außerdem eine gewerbliche Enterprise-Lizenz mit unbefristeter Lizenzlaufzeit erwerben.
- Benutzer: Sie und/oder Ihre Mitarbeiter und/oder gegebenenfalls die Mitarbeiter Ihrer autorisierten verbundenen Unternehmen und professionellen Berater (außer im Fall von nutzungsbasierten Lizenzen)
c) Bildungs- oder Schulungslizenz
- Nutzung der Software: zu Ihren Schulungszwecken ausschließlich innerhalb des Vertragsgebiets. Die Nutzung zu gewerblichen Zwecken ist ausdrücklich ausgeschlossen.
- Lizenzlaufzeit: bis zum Ablauf des Abonnementzeitraums
- Benutzer: Sie und/oder gegebenenfalls Ihre eingeschriebenen Studenten
d) Evaluationslizenz
- Nutzung der Software: ausschließlich zu Zwecken der technischen oder gewerblichen Bewertung oder Demonstration durch Sie und nur innerhalb des Vertragsgebiets. Die Nutzung zu gewerblichen Zwecken ist ausdrücklich ausgeschlossen.
- Lizenzlaufzeit: dreißig (30) Kalendertage oder wie im Bestellformular angegeben
- Benutzer: Sie und/oder gegebenenfalls Ihre Mitarbeiter
e) Partnerlizenz (vorbehaltlich der besonderen Bedingungen und Konditionen in Klausel 14 unten)
- Nutzung der Software: ausschließlich zu Zwecken der Anwendungsentwicklung für Sie und nur innerhalb des Vertragsgebiets. Die Nutzung für andere gewerbliche Zwecke ist ausdrücklich ausgeschlossen.
- Lizenzlaufzeit: bis zum Ablauf des Abonnementzeitraums
- Benutzer: Sie und/oder Ihre Mitarbeiter und/oder gegebenenfalls die Mitarbeiter Ihrer verbundenen Unternehmen
4.5 Der Abonnementzeitraum bezeichnet die Gültigkeitsdauer einer abonnementbasierten Lizenz für einen festen Zeitraum oder „auf Basis regelmäßiger Verlängerung”, die gegebenenfalls im Bestellformular angegeben ist. Ein Abonnement mit fester Laufzeit läuft nach Ablauf eines festgelegten Datums ab. Sofern im Bestellformular nichts anderes angegeben ist, läuft der ursprüngliche Abonnementzeitraum eines Abonnements „auf Basis regelmäßiger Verlängerung“ am Ende des Kalenderjahres ab. Anschließend wird der Abonnementzeitraum automatisch um jeweils ein Kalenderjahr verlängert, sofern Sie die jeweils geltenden Lizenzgebühren von Trimble gezahlt und etwaige Änderungen an diesem EULA angenommen haben. Die Zahlung der Lizenzgebühren durch Sie und die Verlängerung des Abonnementzeitraums – nach einer Mitteilung von Trimble über Änderungen am EULA – gelten als Annahme dieser Änderungen durch Sie. Wenn Sie den aktualisierten EULA nicht annehmen, kann Ihre abonnementbasierte Lizenz „auf Basis regelmäßiger Verlängerung“ wie in Klausel 4.7 unten beschrieben gekündigt werden. Jede Partei kann Ihre abonnementbasierte Lizenz „auf Basis regelmäßiger Verlängerung“ ordentlich schriftlich kündigen; dazu ist die Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 (dreißig) Tagen vor Ablauf des jeweils laufenden Abonnementzeitraums notwendig. Dieser EULA kann außerdem in Übereinstimmung mit Klausel 12 gekündigt werden.
4.6 Gegen Zahlung entsprechender Wartungsgebühren haben Sie Anspruch auf den Erwerb zusätzlicher nutzungsbasierter Lizenzen. Nutzungsbasierte Lizenzen können nicht von professionellen Beratern verwendet werden. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass Trimble die Nutzung der Software durch Sie und Ihre autorisierten verbundenen Unternehmen für Berichts- und Abrechungszwecke überwacht. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass Trimble berechtigt ist, die Nutzungsberichte an seine autorisierten Händler weiterzugeben und dass die Nutzungsberichte einen eindeutigen und verbindlichen Nachweis für Ihre Nutzung der Software darstellen. Lizenzkonfigurationen durch Sie, die nicht in Einklang mit den mit der Software
mitgelieferten Anweisungen stehen oder anderweitig fehlerhaft oder unangemessen für die Nutzung durch Sie sind, befreien Sie nicht von der Verpflichtung, gemäß den Nutzungsberichten Lizenzgebühren zu bezahlen.
4.7 Dieser EULA ersetzt alle zuvor zwischen Ihnen und Trimble geschlossenen Lizenzverträge, deren Vertragsgegenstand gegenwärtig bestehende oder frühere Versionen der Software sind. Des Weiteren wird hiermit ausdrücklich vereinbart, dass alle Bestimmungen oder Bedingungen eines früher geschlossenen Vertrags, der aktuell in Kraft ist, die von den Bestimmungen oder Bedingungen dieses EULA abweichen, entsprechend denen dieses EULA geändert werden. Trimble behält sich das Recht vor, diesen EULA zu aktualisieren und zu ändern, der bei Annahme durch Sie oder ab Beginn des folgenden Abonnementzeitraums in seiner geänderten Form gilt. Trimble kann auch eine Hauptversion unter einem aktualisierten EULA herausbringen. Wenn Sie den geänderten EULA nicht wie von Trimble mitgeteilt annehmen, können Sie unter Umständen nicht auf diese Hauptversion zugreifen, und beide Parteien können Ihre abonnementbasierte Lizenz „auf Basis regelmäßiger Verlängerung“ mit schriftlicher Mitteilung an die andere Partei kündigen, sodass sie bei Ablauf des aktuellen Abonnementzeitraums endet.
4.8 Die Software beinhaltet wertvolle Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen von Trimble und/oder seinen Lizenzgebern, und Sie dürfen Folgendes nicht und haben sicherzustellen, dass Ihre autorisierten verbundenen Unternehmen und professionellen Berater sowie Personen, denen Sie Zugriff auf die Software gewährt haben, Folgendes unterlassen: (i) einen Teil der Software Dritten zugänglich machen oder (ii) Dritten die Nutzung der Software erlauben oder (iii) Kopien der Software aus Ihrem Besitz oder Ihrer Kontrolle oder dem Besitz oder der Kontrolle Ihres autorisierten verbundenen Unternehmens oder professionellen Beraters geben, außer im ausdrücklich durch diesen EULA zugelassenen Umfang.
4.9 Sie oder, unter Vorbehalt der Lizenzparameter, ein autorisiertes verbundenes Unternehmen sind berechtigt, eine angemessene Anzahl von Sicherungskopien der Software ausschließlich zu Sicherungszwecken zu erstellen. Sie sind berechtigt, Kopien der Dokumentation in einem Umfang anzufertigen, der nach vernünftigem Ermessen zur genehmigten Nutzung der Software erforderlich ist. Derartige Kopien der Software oder Dokumentation unterliegen in jeder Hinsicht diesem EULA.
4.10 Sie stellen sicher, dass Kopien der Software, die gemäß Klausel 4.9 angefertigt wurden, mit Originalhinweisen auf die gewerblichen Schutzrechte von Trimble (einschließlich Urheberrechtsvermerken und dergleichen) sowie Hinweisen versehen werden, aus denen hervorgeht, dass die Software im Hinblick auf Trimble vertrauliche Informationen enthält. Sie haben allen Anweisungen seitens Trimble in Bezug auf Form und Inhalt dieser Hinweise und Vermerke zu entsprechen.
4.11 Sie dürfen Folgendes nicht und stellen sicher, dass Ihre autorisierten verbundenen Unternehmen und professionellen Berater Folgendes unterlassen:
a) Vollständiges oder teilweises Kopieren der Software, es sei denn, Klausel 4.9 sieht etwas anderes vor,
b) Modifizieren, Erweitern oder Zusammenfassen der gesamten Software oder von Teilen davon mit anderer Software oder Dokumentationen,
c) Abtreten, Übertragen (außer an autorisierte verbundene Unternehmen oder professionelle Berater im Rahmen der entsprechenden Lizenzparameter), Verteilen, Verkaufen, Verleasen, Vermieten, Unterlizenzieren, Belasten oder anderweitiges Handeln mit oder zu Lasten der Software, Zugänglichmachen der Software gegenüber Dritten oder Verwenden der Software, um Dritten Software-as-a-Service-, Servicebürodienstleistungen oder ähnliche Dienstleistungen anzubieten,
d) Anpassen, Übersetzen, Rekonstruieren, Dekompilieren oder Disassemblieren der gesamten Software oder von Teilen davon oder Zugreifen auf den Quellcode der Software,
e) Ermöglichen der Nutzung der Software durch Duplizierung mit Hilfe von Virtualisierung oder einer vergleichbaren Technologie über die von Ihnen erworbene Anzahl Lizenzen hinaus,
f) Verwenden der Software zur Entwicklung anderer Software, mit Ausnahme von Anwendungen mit einer dedizierten Partnerlizenz,
g) Entwickeln von Anwendungen für Dritte, es sei denn, Ihnen wurde die Teilnahme am Partnerprogramm von Trimble ermöglicht und Sie haben eine Partnerlizenz von Trimble erworben (als Partner von Trimble ist es Ihnen nicht gestattet, die Software an Benutzer der Anwendung oder andere Dritte abzutreten, zu übertragen, zu verteilen, zu verkaufen, zu verleasen, zu vermieten, unterzulizenzieren oder sie ihnen anderweitig zur Verfügung zu stellen, und Sie dürfen die Software nicht verwenden, um Benutzern der Anwendung oder sonstigen Dritten Remote-Softwaredienstleistungen, Software-as-a-Service-, Servicebürodienstleistungen oder ähnliche Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen),
h) weder alleiniges Nutzen oder Nutzen in Verbindung mit einer anderen Marke, noch direktes oder indirektes Eintragen oder versuchtes Eintragen von Marken, Handelsnamen, Logos oder sonstigen Symbolen von Trimble oder Tekla oder verwechselbaren Marken, Namen oder Symbolen, noch von jeglichen Adressen von Internetdomains mit Bezug zu derartigen Marken, Handelsnamen oder Symbolen. Alle Adressen von Internetdomains mit Bezug zu Vorgenanntem, die von Ihnen oder einem Ihrer autorisierten verbundenen Unternehmen vor Abschluss des Bestellformulars eingetragen oder reserviert wurden, werden auf Aufforderung auf Trimble übertragen, und Sie erklären sich damit einverstanden, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Herbeiführung dieser Übertragung erforderlich sind.
i) Entfernen der Hinweise auf geistiges Eigentum aus der Software oder ihren Ausgaben sowie Versuchen, Schutzmechanismen für geistiges Eigentum in der Software oder ihren Ausgaben zu entfernen oder zu umgehen.
4.12 Die Gefahr bezüglich der Softwaremedien und Lizenzschlüssel geht gegebenenfalls bei Bereitstellung auf Sie über. Im Falle eines Verlusts oder Diebstahls der Softwaremedien oder eines Geräts, auf dem die Software installiert ist, setzten Sie Trimble unverzüglich davon in Kenntnis. Ihre Lizenz oder die eines autorisierten verbundenen Unternehmens oder professionellen Beraters zur Nutzung der Software, ob in Form von Sicherungskopien oder anderweitig, wird gegebenenfalls bis zur Bereitstellung eines Ersatzlizenzschlüssels dafür ausgesetzt. Trimble ist berechtigt, Ihnen die Kosten für die Bereitstellung eines neuen Lizenzschlüssels gemäß seiner Preisliste in Rechnung zu stellen.
4.13 Bei der Entsorgung eines Geräts sind Sie verpflichtet, die Software vor Entsorgung zu deinstallieren und von dem Gerät zu entfernen und sicherzustellen, dass sich alle autorisierten verbundenen Unternehmen und professionellen Berater ebenso verhalten. Sie sind ferner dazu verpflichtet, alle weiteren Schritte zu unternehmen, die erforderlich sind, um zu verhindern, dass die Software oder Teile davon in die Hände Dritter fällt. Die Nichterfüllung dieser Bestimmung stellt einen Bruch dieses EULA dar.
4.14 Sie haben Trimble unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Sie (i) eine Verletzung der Verschwiegenheitspflichten bezüglich der Software oder (ii) eine Verletzung der gewerblichen Schutzrechte von Trimble an der Software (ungeachtet dessen, ob tatsächlich oder angeblich) oder (iii) eine unautorisierte Nutzung der Software durch eine Person feststellen, und lassen Trimble im Zusammenhang mit einer Klage oder anderen Schritten, die aufgrund dieser Rechtsverletzungen angestrengt werden, angemessene Unterstützung zukommen.
5 Wartungsleistungen und andere Dienstleistungen
5.1 Vorbehaltlich eines Bestellformulars und der Zahlung entsprechender Gebühren sind Sie berechtigt, Wartungsleistungen, Abonnementleistungen (z. B. nutzungsbasierte Lizenzen), Schulungsdienstleistungen und sonstige Dienstleistungen von Trimble oder einem autorisierten Händler von Trimble zu erhalten. Für die Bereitstellung dieser Dienstleistungen gelten gesonderte Geschäftsbedingungen.
5.2 Vorbehaltlich der Zahlung entsprechender Wartungsgebühren pro Lizenz der Software durch Sie erbringt Trimble Wartungsleistungen während der Wartungsfrist in Bezug auf alle Hauptversionen, die allgemein zum Verkauf zur Verfügung standen. Die Wartungsleistungen gelten auch für Zwischenversionen und Hauptversionen sowie für Helpdesk-Dienste und sonstige elektronische Dienstleistungen, die Ihnen während der Wartungsfrist nach Ermessen von Trimble zur Verfügung gestellt werden. Zur Klarstellung: Zwischenversionen (falls zutreffend) werden von Trimble von Zeit zu Zeit nur für die beiden letzten Hauptversionen bereitgestellt.
5.3 Soweit im Bestellformular nichts anderes vorgesehen ist, stimmt die Wartungsfrist mit einer festgelegten Lizenzlaufzeit überein. Bei einer unbegrenzten Lizenzlaufzeit gilt die anfängliche Wartungsfrist bis zum Ende des Kalenderjahres fort, in dem das Bestellformular für die Wartungsleistungen abgeschlossen wurde, und die Wartungsfrist wird anschließend automatisch um jeweils ein Kalenderjahr gegen Zahlung der jeweils geltenden Wartungsgebühren von Trimble verlängert, es sei denn, eine der Parteien kündigt sie mit schriftlicher Mitteilung an die andere Partei mindestens dreißig (30) Tage vor Ablauf der jeweils geltenden Wartungsfrist.
5.4 Der Erwerb sonstiger Dienstleistungen, z. B. Lieferung, Installation, Schulung oder Beratung, während der Lizenzlaufzeit ist separat zu vereinbaren. Informationen zu diesen Dienstleistungen, deren Inhalt und Verfügbarkeit sowie zu den geltenden Geschäftsbedingungen werden von Trimble und seinen autorisierten Händlern bereitgestellt.
6 Open Source-Software
6.1 Die Software kann Komponenten enthalten bzw. wird mit diesen bereitgestellt und unterliegt den Geschäftsbedingungen für „Open Source“-Softwarelizenzen („Open Source-Software“). Im anwendbaren Umfang identifiziert Trimble auf Ihre schriftliche Aufforderung hin die in der Software enthaltene Open Source-Software. Im durch die Begleitlizenz der Open Source-Software verlangten Umfang gelten die Lizenzbestimmungen in Bezug auf die Open Source-Software anstelle der Bestimmungen dieses EULA, einschließlich aller Bestimmungen, die den Zugriff auf Quellcode, Modifizierungen oder Rückentwicklungen regeln.
7 Schutzrechtsverletzung
7.1 Falls Sie durch die Nutzung der Software in Übereinstimmung mit diesem EULA gegen die gewerblichen Schutzrechte Dritter verstoßen oder mutmaßlich verstoßen, kann Trimble nach alleinigem Ermessen und auf eigene Kosten entweder (a) das Recht zur weiteren Nutzung der Software für Sie beschaffen, (b) die rechtsverletzende Software oder einen Teil davon gegen funktional gleichwertige Software austauschen oder (c) diesen EULA und die Lizenz kündigen und Ihnen die Lizenzgebühr oder den Preis für die gesamte Software oder den rechtsverletzenden
Teil der Software zurückerstatten. In dieser Klausel 7.1 sind die einzige Verpflichtung von Trimble sowie Ihr einziger und ausschließlicher Rechtsbehelf in Bezug auf eine tatsächliche oder angebliche Verletzung der Schutzrechte Dritter aus der Nutzung der Software dargelegt.
8 Prüfrechte
8.1 Trimble und seine autorisierten Händler dürfen jederzeit Prüfungen durchführen oder einen externen Prüfer ernennen, um zu überprüfen, ob Sie die Bestimmungen dieses EULA einhalten („Audit“). Trimble kündigt ein solches Audit mindestens fünf (5) Tage im Voraus an, es sei denn, das Audit wird im Einklang mit nachstehender Klausel 8.3 elektronisch durchgeführt.
8.2 Im Zusammenhang mit dem Audit unterstützen und kooperieren Sie mit Trimble, seinem autorisierten Händler oder einem ernannten externen Prüfer in angemessener Weise und gewähren in dem Maße Zugang zu Räumlichkeiten, Systemen und Materialien, wie dies für die Feststellung der Einhaltung dieses EULA durch Sie und die autorisierten verbundenen Unternehmen und professionellen Berater erforderlich ist.
8.3 Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen kann das Audit auch elektronisch unter Verwendung der Prüffunktionalität der Software durchgeführt werden, die so konzipiert ist, dass Trimble automatisch überprüfen kann, ob die Nutzung der Software den Lizenzbedingungen entspricht, und die erkennt, ob nicht lizenzierte oder anderweitig rechtsverletzende Kopien der Software installiert oder verwendet werden, und Trimble darüber informiert. Sie stimmen dieser Überwachung und Berichterstattung an Trimble ausdrücklich zu.
8.4 Ergeben die Auditergebnisse, dass Sie, ein autorisiertes verbundenes Unternehmen bzw. ein professioneller Berater die Lizenzbestimmungen nicht einhalten, leisten Sie dieser Nichteinhaltung unverzüglich Abhilfe, ob durch den Erwerb und die Bezahlung zusätzlicher Lizenzen oder anderweitig, und entschädigen Trimble unbeschadet jedweder Rechte oder Rechtsbehelfe, die Trimble unter Umständen zustehen, für die angemessenen Kosten des Audits.
8.5 Sie führen genaue und ausreichend detaillierte Aufzeichnungen, Unterlagen und Bücher und verlangen dies auch von Ihren autorisierten verbundenen Unternehmen und professionellen Beratern, so dass Trimble seine Rechte im Rahmen dieser Klausel 8 wirksam geltend machen kann.
9 Schulungs- und Nutzungsanforderungen
9.1 Sie stellen sicher, dass die Benutzer der Software in deren Verwendung (bzw. in der Entwicklung von Anwendungen) angemessen geschult werden. Die Bereitstellung von Schulungen durch Trimble wird gegebenenfalls separat vereinbart.
9.2 Sie (a) stellen sicher, dass die die Software betreibenden oder den Betrieb der Software (bzw. die Entwicklung von Anwendungen) beaufsichtigenden Personen für ihre Aufgaben entsprechend qualifiziert sind, und (b) prüfen und testen, dass die Ergebnisse sämtlicher Berechnungen, einschließlich aller unter Nutzung der Software und mit Hilfe der Datenverarbeitung durch die Software (bzw. Anwendung) entwickelten Objekte richtig sind und dass deren Richtigkeit von einer entsprechend qualifizierten Person oder bei Bedarf von einem qualifizierten Hoch-/Tiefbauingenieur geprüft wurde.
10 Begrenzte Gewährleistung und Haftungsausschluss
10.1 Trimble gewährleistet, dass die Medien, auf denen die Software bereitgestellt wird, für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab Bereitstellungsdatum unter normalen Nutzungsbedingungen frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Trimble ersetzt oder repariert nach eigener Wahl defekte Medien, auf denen die Software bereitgestellt wird, unentgeltlich, sofern der Kunde Trimble von einem solchen Mangel schriftlich innerhalb der Frist von dreißig (30) Tagen unterrichtet.
10.2 Trimble gewährleistet, dass die Software ab Bereitstellung für neunzig (90) Tage im Wesentlichen entsprechend der relevanten Dokumentation funktioniert („Gewährleistungsfrist“). Ihr einziger und ausschließlicher Rechtsbehelf sowie die einzige Verpflichtung von Trimble und seinen Zulieferern bei Nichteinhaltung dieser Gewährleistung besteht darin, dass Trimble nach eigener Wahl und auf eigene Kosten den Fehler behebt (indem Trimble Ihnen Anweisungen zur Umgehung des Fehlers oder eine Wartungsversion zur Verfügung stellt), die Software ersetzt oder die entsprechende Lizenz kündigt und die für die betreffende Software gezahlten Lizenzgebühren erstattet. Die vorgenannte begrenzte Gewährleistung wird Ihnen unter der Bedingung angeboten, dass Sie Trimble während der Wartungsfrist schriftlich über den Fehler informieren und Trimble auf Aufforderung einen Kaufnachweis oder die Produktregistrierung von einer autorisierten Quelle zur Verfügung stellen. Die vorgenannte begrenzte Gewährleistung hat keine Gültigkeit und Trimble ist nicht für Fehler verantwortlich, wenn diese im Zusammenhang stehen mit (i) Geräten, (ii) Missachtung der Bedienerhinweise in der Dokumentation oder andere falsche Verwendung der Software, (iii) Änderungen der Software durch Sie oder Dritte und (iv) anderen Handlungen oder Versäumnissen
durch Sie oder Dritte. Zudem hat die vorgenannte begrenzte Gewährleistung keine Gültigkeit für Lizenzen, die kostenlos oder zu Bewertungszwecken zur Verfügung gestellt wurden.
10.3 MIT AUSNAHME DER BEGRENZTEN GEWÄHRLEISTUNG IN KLAUSEL 10.2 WIRD DIE SOFTWARE IM GEGENWÄRTIGEN ZUSTAND BEREITGESTELLT. WEDER TRIMBLE NOCH SEINE ZULIEFERER GEBEN IN BEZUG AUF DIE SOFTWARE ODER DIE DOKUMENTATION ANDERE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GESETZLICHE ODER SONSTIGE GEWÄHRLEISTUNGEN AB, DARUNTER GEWÄHRLEISTUNGEN HINSICHTLICH DER GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT, DES EIGENTUMS, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, DER ZUFRIEDENSTELLENDEN QUALITÄT, DER NICHTEINMISCHUNG, RICHTIGKEIT VON INFORMATIVEN INHALTEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE SICH AUS DEM GESCHÄFTSVERLAUF, DEM HANDELSBRAUCH ODER HANDELSVERKEHR ERGEBEN. SIE KÖNNEN GEGEBENENFALLS ANDERE GESETZLICHE RECHTE GELTEND MACHEN; DIE DAUER GESETZLICHER GEWÄHRLEISTUNGEN IST JEDOCH AUF DEN KÜRZESTEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN ZEITRAUM BEGRENZT. TRIMBLE GARANTIERT INSBESONDERE NICHT, DASS DIE SOFTWARE: (A) FÜR DIE VON IHNEN BEABSICHTIGTE NUTZUNG GEEIGNET IST, (B) UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI AUSGEFÜHRT WIRD ODER DASS TRIMBLE ODER EIN DRITTER FEHLER BEHEBT ODER SUPPORTANFRAGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE KLÄRT, (C) MIT ANDEREN ALS DEN IN DER DOKUMENTATION AUFGEFÜHRTEN SOFTWAREPRODUKTEN ZUSAMMENARBEITER ODER (D) MIT HARDWARE ODER HARDWAREKONFIGURATIONEN AUSGEFÜHRT WERDEN KANN, DIE NICHT DIE IN DER DOKUMENTATION ENTHALTENEN MINDESTANFORDERUNGEN ERFÜLLEN.
11 Haftungsbeschränkung
11.1 WEDER TRIMBLE NOCH SEINE ZULIEFERER SIND HAFTBAR ZU MACHEN FÜR ENTGANGENE EINNAHMEN, ENTGANGENEN GEWINN, PRODUKTIONSAUSFALL, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN, VERZÖGERUNGSKOSTEN, NUTZUNGSAUSFÄLLE, VERLORENE ODER FEHLERHAFTE DATEN, AUSFALL VON SICHERHEITSMECHANISMEN SOWIE INDIREKTE SCHÄDEN, SPEZIELLE SCHÄDEN, ZUFÄLLIGE SCHÄDEN, AUSFALLSCHÄDEN UND FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART, SELBST WENN DIE PARTEI ZUVOR ÜBER DIE MÖGLICHKEIT DER ENTSTEHUNG DIESER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE, WOBEI UNERHEBLICH IST, OB ES SICH UM HAFTUNG AUFGRUND VON VERTRAGSVERLETZUNG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), UM HAFTUNGSFREISTELLUNG, VERSCHULDENSABHÄNGIGE HAFTUNG ODER ANDERE ARTEN DER HAFTUNG HANDELT. WEDER TRIMBLE NOCH SEINE ZULIEFERER HAFTEN FÜR SCHÄDEN JEGLICHER ART AUFGRUND NUKLEARER TÄTIGKEITEN, WELTRAUM- ODER LUFTFAHRTAKTIVITÄTEN. DARÜBER HINAUS HAFTET TRIMBLE NICHT FÜR SCHÄDEN JEGLICHER ART, DIE AUS ODER IN VERBINDUNG MIT ANWENDUNGEN ENTSTEHEN, DIE VON IHNEN ODER IHREN AUTORISIERTEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN ODER PROFESSIONELLEN BERATERN ENTWICKELT WURDEN.
11.2 DIE VERMÖGENSRECHTLICHE HAFTUNG VON TRIMBLE GEMÄSS DIESEM EULA IST BEGRENZT AUF EINEN HÖCHSTBETRAG, DER DEM GESAMTBETRAG DER JÄHRLICH VON IHNEN FÜR DIE BETREFFENDE SOFTWARE GEMÄSS DEM BESTELLFORMULAR AN TRIMBLE ENTRICHTETEN LIZENZGEBÜHREN ENTSPRICHT.
11.3 DIESE KLAUSEL 11 BESTEHT NACH ABLAUF ODER BEENDIGUNG DIESES EULA AUS WELCHEM GRUND AUCH IMMER FORT.
12 Laufzeit und Beendigung
12.1 Ihre Lizenz im Rahmen dieses EULA tritt in Kraft, sobald Sie diesen EULA angenommen und die Lizenzgebühren bezahlt haben. Dieser EULA und die darunter gewährte Lizenz bleiben bis zum Ablauf der Lizenzlaufzeit in Kraft, sofern sie nicht in Übereinstimmung mit dieser Klausel 12 vorzeitig beendet werden.
12.2 Sofern im entsprechenden Bestellformular nichts anderes angegeben ist, laufen die ursprüngliche Lizenzlaufzeit und der Abonnementzeitraum von abonnementbasierten Lizenzen „auf Basis regelmäßiger Verlängerung“, wie z. B. nutzungsbasierte Lizenzen oder Partnerlizenzen sowie etwaige vereinbarte Wartungsleistungen, am Ende des laufenden Kalenderjahres ab. Anschließend verlängert sich der Abonnementzeitraum automatisch um jeweils ein Jahr zu den entsprechend geltenden Preisen von Trimble, es sei denn, eine Partei kündigt mit schriftlicher Mitteilung an die andere Partei mindestens dreißig (30) Tage vor Ablauf des laufenden Abonnementzeitraums oder der EULA wird gemäß dieser Klausel 12 gekündigt.
12.3 Dieser EULA und die hiernach gewährte Lizenz können von beiden Parteien mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wenn:
a) die jeweils andere Partei ihre Verpflichtungen wesentlich verletzt und ihren Verpflichtungen nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Benachrichtigung mit Aufforderung zur Abhilfe nachkommt oder
b) für die jeweils andere Partei (i) eine Abwicklung erfolgt oder (ii) ein Verfahren zur Konkurs- oder Insolvenzerklärung eingeleitet wird oder (iii) ein Insolvenzverwalter für deren Vermögen bestellt wird oder (iv) falls die jeweils andere Partei eine Personengesellschaft ist, ein Gesellschafter für insolvent erklärt wird oder eine Übertragung zu Gunsten seiner/ihrer oder deren Gläubiger erfolgt, oder er/sie sich anderweitig mit seinen/ihren oder deren Gläubigern untrennbar zusammentut oder (v) sich die jeweils andere Partei einem ähnlichen Akt oder Prozess in einem anderen Land unterzieht oder (vi) grundsätzlich nicht in der Lage ist, ihre Schulden fristgerecht zu bezahlen.
12.4 Die unberechtigte Nutzung der Software entgegen diesem EULA stellt immer eine wesentliche Verletzung dar und berechtigt Trimble zur fristlosen Kündigung dieses EULA und der hiernach gewährten Lizenz.
12.5 Anzahlungen oder Gebühren werden Ihnen und/oder Ihren autorisierten verbundenen Unternehmen von Trimble bei oder aufgrund der Kündigung des Vertrags nur wie in Klausel 7.1 dargelegt erstattet.
12.6 Die Kündigung dieses EULA erfolgt unbeschadet der zu Gunsten der jeweiligen Partei aufgelaufenen Rechte oder anderen Rechtsbehelfe. Nach einer Kündigung dieses EULA haben Sie Trimble unverzüglich die Software sowie sämtliche Kopien davon zurückzugeben oder diese zu löschen und die Löschung Trimble schriftlich zu bestätigen.
12.7 Die weitere Wirksamkeit einer Bestimmung dieses EULA, die ausdrücklich oder stillschweigend nach Vertragsbeendigung in Kraft bleiben soll, bleibt von einer Kündigung dieses EULA unberührt.
13 Allgemeines
13.1 Jede Partei verpflichtet sich gegenüber der anderen Partei, alle vertraulichen Informationen, die sie aufgrund des Abschlusses dieses EULA erlangt oder erhalten hat, vertraulich zu behandeln und diese vertraulichen Informationen nur strikt nach dem Prinzip „Kenntnis nur, wenn nötig“ (Need-to-know-Prinzip) gegenüber ihren Mitarbeitern, Vertretern und Unterauftragnehmern sowie denen der autorisierten verbundenen Unternehmen und professionellen Berater offenzulegen. Davon ausgenommen sind Informationen:
a) die sich bereits im Besitz einer Partei befinden, ohne dass es in diesem Zusammenhang zu einem Verstoß gegen diese Klausel 13.1 gekommen ist, oder
b) die der Öffentlichkeit bereits zugänglich geworden sind, ohne dass es in diesem Zusammenhang zu einem Verstoß gegen diese Klausel 13.1 gekommen ist.
13.2 Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen ist jede Partei berechtigt, vertrauliche Informationen offenzulegen, wenn eine Offenlegung aufgrund von Gesetz, Beschluss oder Verfügung durch ein zuständiges Organ oder eine gerichtliche Anordnung erforderlich ist, vorausgesetzt, dass die jeweilige Partei (i) ausschließlich diejenigen vertraulichen Informationen preisgibt, die dafür nötig sind, (ii) den Empfänger der vertraulichen Informationen darüber informiert, dass die preisgegebenen Informationen vertraulich sind, und gegebenenfalls angemessene Anstrengungen unternimmt, um sicherzustellen, dass der Empfänger die Informationen geheim hält, und (iii) die jeweils andere Partei unverzüglich von einer solchen Preisgabe vertraulicher Informationen unter Angabe der preisgegebenen Informationen, des Empfängers der Informationen und der Umstände unterrichtet, die zur Offenlegungspflicht geführt haben.
13.3 Jede Partei verpflichtet sich gegenüber der jeweils anderen Partei, alle von Zeit zu Zeit erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Bestimmungen in Klausel 13.1 durch ihre Mitarbeiter, Vertreter und Unterauftragnehmer und in Ihrem Falle durch die Mitarbeiter, Vertreter und Unterauftragnehmer Ihrer autorisierten verbundenen Unternehmen oder professionellen Berater eingehalten werden.
13.4 Trimble ist berechtigt, die Dienstleistungen von Unterauftragnehmern in Anspruch zu nehmen und ihnen zu gestatten, die Rechte, die Trimble eingeräumt wurden, auszuüben, um die Software oder zugehörige Dienstleistungen bereitstellen zu können, sofern Trimble weiterhin dafür verantwortlich ist, dass der betreffende Unterauftragnehmer die Bestimmungen dieses EULA einhält.
13.5 Die Software, die Dokumentation oder Teile davon können Embargos und Ausfuhrbeschränkungen unterliegen. Sie verpflichten sich, sämtliche geltenden Gesetze und Regelungen im Hinblick auf Embargos und Ausfuhrbeschränkungen zu beachten, insbesondere die jeweils gültigen Gesetze und Regelungen der Vereinigten Staaten und der Europäischen Union. Ohne dass die vorstehenden Bestimmungen dadurch beschränkt werden, (i) sichern Sie zu und garantieren, dass Sie auf keiner der Listen mit Parteien vermerkt sind, denen von der US-amerikanischen Regierung Einschränkungen oder Verbote auferlegt wurden, und dass Sie in keinem Land ansässig sind (bzw. Staatsbürger eines Landes sind), gegen das von der US-Regierung ein Embargo verhängt wurde oder das von der US-Regierung als Land ausgewiesen ist, das Terrorismus unterstützt, und (ii) greifen Sie nicht auf die Software zu oder nutzen diese nicht (und erlauben den Benutzern dies nicht), wenn dadurch gegen Exportembargos, Verbote oder Beschränkungen der US-Regierung verstoßen wird.
13.6 Die Datenschutzrichtlinie von Trimble ist unter https://www.tekla.com/privacy-policy veröffentlicht und wird durch diesen Verweis hierin aufgenommen. Sie stimmen dieser Verarbeitung personenbezogener Daten durch Trimble ausdrücklich zu.
13.7 Dieser EULA unterliegt dem Recht von Finnland, unter Ausschluss einer Wahlmöglichkeit der gesetzlichen Regelungen. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. Alle Rechtsstreitigkeiten und Ansprüche im Zusammenhang mit diesem EULA bzw. einem Verstoß gegen diesen EULA, einer Beendigung oder der Gültigkeit dieses EULA werden nach Ermessen von Trimble (i) durch zuständige staatliche Gerichte an Ihrem Unternehmenssitz oder (ii) durch ein Schiedsverfahren gemäß der Schiedsordnung der finnischen Handelskammer beigelegt. Die Anzahl der Schiedsrichter bei einem Schiedsverfahren ist einer. Das Schiedsverfahren findet in Helsinki, Finnland, statt. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Englisch. Der Schiedsspruch ist endgültig und für die Parteien verbindlich, und die Parteien stimmen zu, dass das Schiedsverfahren und alle damit verbundenen Materialien und Informationen gemäß dieser Klausel 13 vertraulich behandelt werden. Die Parteien sind durch diese Klausel nicht in ihrem Recht beschränkt, eine einstweilige Verfügung mit sofortiger Wirksamkeit bei einem zuständigen Gericht zu beantragen, wenn eine solche Verfügung erforderlich ist, um die Interessen der Partei während eines anhängigen Rechtsstreits zu wahren. Darüber hinaus kann Trimble auf Wunsch beim Bezirksgericht Espoo, Finnland, etwaige unstrittige, fällige und ausstehende Forderungen geltend machen.
13.8 Wenn eine Bestimmung dieses EULA von einem zuständigen Gericht oder einer zuständigen Verwaltungsbehörde für ungültig oder undurchsetzbar erklärt wird, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses EULA davon unberührt. Alle von dieser Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit nicht betroffenen Bestimmungen bleiben uneingeschränkt gültig und wirksam. Die Parteien vereinbaren hiermit die Absicht, eine derart ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine gültige bzw. durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen, rechtlichen und gewerblichen Zielen der ungültigen oder undurchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt. Wenn die Parteien keine voranstehend genannte(n) Ersatzbestimmung(en) für die ungültige(n) oder undurchsetzbare(n) Bestimmung(en) finden können und wenn eine der Parteien deshalb auf einen erheblichen, ursprünglich dadurch geregelten Vorteil verzichten muss, hat die betroffene Partei das Recht, diesen EULA mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen.
13.9 Unbeschadet Ihres Rechts, Ihren autorisierten verbundenen Unternehmen oder professionellen Beratern die Nutzung der Software im Rahmen der geltenden Lizenzparameter zu erlauben, umfassen Ihre Rechte und Pflichten hiernach oder nach dieser EULA keine Abtretung, Übertragung, Lizenzierung oder Unterlizenzierung.
13.10 Die Parteien haften nicht für Verzögerungen in der Erfüllung ihrer Pflichten bzw. Nichterfüllung der Pflichten im Rahmen dieses EULA (mit Ausnahme des Unterlassens von Zahlungen), wenn die Verzögerung oder Nichterfüllung durch unvorhersehbare Ereignisse verursacht wurde, die nach Inkrafttreten dieses EULA eintreten und auf die die Parteien keinen Einfluss nehmen können, darunter Streik, Blockaden, Krieg, Terrorakte, Unruhen, Ausschreitungen, Brände, Explosionen, Naturkatastrophen, Stromausfall, mangelnde Stromversorgung, Mangel an Telekommunikationsdienstleistungen, Mangel an Datennetzwerken oder Netzwerkdiensten, Denial-of-Service-Angriffe, Embargos oder Ablehnung von Lizenzen durch Behörden (ein „Ereignis höherer Gewalt“). Bei einem Ereignis höherer Gewalt ist die andere Partei unverzüglich über das Ereignis und die voraussichtliche Dauer zu informieren. Wenn sich die Erfüllung des EULA aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt mehr als drei (3) Monate lang verzögert, kann jede Partei den EULA mit schriftlicher Mitteilung an die andere Partei kündigen.
13.11 Die Verzichtserklärung bezüglich einer Verletzung oder des Verzugs bei der Erfüllung einer der Bestimmungen dieses EULA durch eine der Parteien gilt nicht als Verzichtserklärung bezüglich einer künftigen Verletzung oder des Verzugs bei der Erfüllung dieser Bestimmungen, und kein Verzug und keine Unterlassung seitens einer Partei bezüglich der Ausübung oder Nutzung eines Rechts, einer Vollmacht oder eines Privilegs, das bzw. die ihr hiernach zusteht oder auf das bzw. die sie hiernach Anspruch haben kann, stellt eine Verzichtserklärung bezüglich einer Verletzung oder Verzugs durch die jeweils andere Partei dar.
13.12 Alle Benachrichtigungen, Aufforderungen, Anweisungen oder anderen Dokumente, die hiernach zuzustellen sind, sind ausreichend frankiert per Post, Fax oder mit anderen elektronischen Mitteln an die Adresse der empfangenden Partei zu liefern oder zu senden, und diese Benachrichtigungen oder anderen Dokumente gelten (bei Lieferung per Kurier) zum Lieferzeitpunkt bzw. (bei Postversand) zwei (2) Tage nach Absendung als zugestellt. Alle Benachrichtigungen oder anderen per Fax oder auf sonstigem elektronischen Weg gesendeten Dokumente gelten bei Eingang einer elektronischen Bestätigung beim Absender als zugestellt.
14 Besondere Bedingungen und Konditionen für Partnerlizenzen
14.1 Hintergrund und Zweck
Diese besonderen Bedingungen und Konditionen für Partnerlizenzen, die in Klausel 14 dieses EULA enthalten sind („Partnerbedingungen“) regeln die Bedingungen für Ihre mögliche Mitgliedschaft beim Partnerprogramm von Trimble, für die zugehörige Partnerlizenz und Ihre Entwicklung von Anwendungen zur Verwendung durch Dritte (wie in Klausel 4.4 oben erläutert). Diese Partnerbedingungen gelten zusätzlich zu den übrigen Bedingungen und
Konditionen dieses EULA, der in Bezug auf Partnerlizenzen in vollem Umfang wirksam bleibt, sofern in diesen Partnerbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
14.2 Definitionen
Zusätzlich zu den Definitionen in Klausel 1 des EULA gelten die folgenden Definitionen:
„Jahresgebühr“ bezeichnet die von Ihnen zu zahlende Gebühr für das Recht, Anwendungen zu entwickeln und bereitzustellen, sowie für die bereitgestellten Trimble-Partnerdienstleistungen.
„Wesentliche Lizenznehmerpatente“ bezeichnet Patentansprüche, die in Ermangelung einer Lizenz (aus technischen, jedoch nicht gewerblichen Gründen) zwangsläufig und unvermeidbar aufgrund der Nutzung der Schnittstelle durch Trimble oder ein Mitglied des Trimble-Partnerprogramms verletzt werden.
„Schnittstelle“ oder „Open API“ bezeichnet die Technologie, die den Anwendungen die Interaktion mit der Tekla Structures-Software ermöglicht.
„Trimble-Partnerdienstleistungen“ bezeichnet die von Trimble gemäß diesen Partnerbedingungen und vorbehaltlich der Zahlung der Jahresgebühr durch Sie bereitgestellten Dienstleistungen.
„Site“ bezeichnet entweder die Internet-Site, die Ihnen zum Herunterladen von Anwendungen zur Verfügung gestellt wird, oder den Tekla Online Service.
„Externe Lizenznehmer“ bezeichnet Dritte, die über eine Lizenz zur Nutzung der Schnittstelle für die Entwicklung, Nutzung und den Vertrieb von Anwendungen im Rahmen eines Partnerprogramm-Vertrags mit Trimble verfügen.
14.3 Ernennung
Trimble ist berechtigt, Sie mit einer gesonderten schriftlichen Mitteilung zum Mitglied des Partnerprogramms zu ernennen und Ihnen eine Partnerlizenz zu gewähren. Für Ihre Teilnahme am Partnerprogramm müssen Sie einen gesonderten Antrag zur Teilnahme an diesem Programm stellen, der von Trimble angenommen oder abgelehnt werden kann. Darüber hinaus unterliegt Ihre Teilnahme am Partnerprogramm der Zahlung der Jahresgebühr gemäß dem Bestellformular oder der jeweils gültigen Preisliste von Trimble. Sie und Trimble sind unabhängige Auftragnehmer, und nichts in diesem EULA ist so auszulegen, dass die Parteien zu Partnern, Mitgliedern eines Joint Ventures, Miteigentümern, Arbeitgebern, Arbeitnehmern oder sonstigen Teilnehmern an einem gemeinsamen Vorhaben werden oder dass es einer Partei gestattet wird, für beliebige Zwecke Pflichten im Auftrag der anderen Partei zu erzeugen oder zu übernehmen.
14.4 Anwendungen
Vorbehaltlich einer vorherigen schriftlichen Mitteilung an Trimble sowie der Zahlung der Jahresgebühren sind Sie berechtigt, kostenfrei oder kostenpflichtig (a) von Ihnen entwickelte Anwendungen zum Herunterladen auf der Site öffentlich verfügbar zu machen und (b) von Ihnen entwickelte Anwendungen Ihren Kunden direkt zur Verfügung zu stellen.
Voraussetzung für die vorgenannten Rechte, die Ihnen eingeräumt werden, ist, dass Sie im Rahmen aller wesentlichen Lizenznehmerpatente oder Patente, die nach Ihren Angaben wesentliche Lizenznehmerpatente in Ihrem Eigentum oder im Eigentum Ihrer verbundenen Unternehmen sind oder unterlizenziert werden dürfen, (i) Trimble oder (ii) allen externen Lizenznehmern, die eine solche Lizenz wünschen, zu fairen und angemessenen Bedingungen, die in keinem Fall ungünstiger ausfallen dürfen als die Bedingungen und Konditionen dieses EULA, eine nicht ausschließliche Lizenz zur Entwicklung, Nutzung und zum Vertrieb von Anwendungen gewähren, ob für gewerbliche oder andere Zwecke. Ferner erklären Sie sich damit einverstanden, dass die gemäß dieser Klausel gewährte Patentlizenz eine Freistellung von sämtlichen Ansprüchen wegen Verletzung von wesentlichen Lizenznehmerpatenten umfasst. Zur Klarstellung: Jedes Versäumnis Ihrerseits, diese Klausel einzuhalten, stellt einen Verstoß gegen diesen EULA dar. Trimble hat das Recht, diese Partnerbedingungen und/oder diesen EULA zu kündigen, wenn (a) Sie oder Ihr verbundenes Unternehmen wesentliche Lizenznehmerpatente oder Patente, bei denen es sich mutmaßlich um wesentliche Lizenznehmerpatente handelt, in irgendeiner Weise durchgesetzt haben, darunter in Form von Patentverletzungsklagen oder Klagen gegen die Software oder Verfahren oder Ansprüchen vor einem Gericht, Schiedsgericht oder ähnlichem Forum, mit der Behauptung, die Entwicklung, Nutzung oder der Vertrieb von Anwendungen verletze die wesentlichen Lizenznehmerpatente, die Ihnen oder einem Ihrer verbundenen Unternehmen gehören oder von Ihnen oder diesen kontrolliert werden oder unterlizenziert werden können, oder wenn (b) Sie oder Ihr verbundenes Unternehmen sich weigern, Trimble oder seinen verbundenen Unternehmen eine Lizenz zu Bedingungen zu gewähren, die von Trimble bzw. seinem verbundenen Unternehmen im Rahmen der wesentlichen Lizenznehmerpatente von Ihnen oder Ihrem verbundenen Unternehmen als fair und angemessen erachtet werden und in jedem Fall zu Bedingungen und Konditionen, die nicht ungünstiger ausfallen dürfen als die Bedingungen und Konditionen dieses EULA.
Sie stimmen zu, Trimble, seine verbundenen Unternehmen und deren Mitarbeiter und Leiter zu verteidigen, entschädigen und schadlos zu halten von und gegen jeglichen Anspruch, jedwede Haftung (einschließlich Vergleichen und Urteilen) und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltshonorare, Barauslagen und
Gerichtskosten) aus Ansprüchen oder Forderungen jeglicher Art durch Dritte in Bezug auf Anwendungen, darunter Ansprüche in Bezug auf die mutmaßliche Verletzung von gewerblichen Schutzrechten. Trimble ist nach eigenem Ermessen berechtigt, von Ihnen das Entfernen sämtliche Anwendungen von der Site zu verlangen, die nach Ermessen von Trimble gegen diese Partnerbedingungen, den EULA oder die gewerblichen Schutzrechte von Trimble oder Dritten verstoßen oder unsicher oder auf andere Weise schädlich sind.
14.5 Gewerbliche Schutzrechte
Das Eigentum an gewerblichen Schutzrechten an den Anwendungen sowie an der zugehörigen Dokumentation, die von Ihnen oder in Ihrem Auftrag erstellt wurde, verbleibt bei Ihnen bzw. der Drittpartei, die Sie ggf. vertreten. Hiermit gewähren Sie Trimble eine nicht ausschließlich, dauerhafte, unwiderrufliche, weltweit gültige, gebührenfreie, unterlizenzierbare und übertragbare Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Erstellung von abgeleiteten Werken, Verteilung, Modifikation, öffentlichen Aufführung und öffentlichen Präsentation von Anwendungen, die auf der Site oder im Tekla Online Service verfügbar gemacht wurden, zum Zweck der Bereitstellung, Präsentation, Verteilung und Förderung des Tekla Online Service sowie zum Zweck der Weiterentwicklung des Tekla Online Service und anderer Softwareprodukte von Trimble sowie verwandter Dienstleistungen.
Alle gewerblichen Schutzrechte an der Software, der Documentation und allen Teilen davon verbleibt bei Trimble und seinen externen Lizenzgebern, und Ihnen wird keines dieser Rechte übertragen.
14.6 Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkung
ZUR KLARSTELLUNG: DIE AUSSCHLÜSSE UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN IN KLAUSEL 11 DES EULA SIND AUCH IM RAHMEN DIESER PARTNERBEDINGUNGEN ANWENDBAR. DIE VERMÖGENSRECHTLICHE HAFTUNG VON TRIMBLE GEMÄSS DIESEN PARTNERBEDINGUNGEN IST IN JEDEM FALL AUF EINEN BETRAG BEGRENZT, DER DER JAHRESGEBÜHR ENTSPRICHT. DIESE KLAUSEL 14.6 BESTEHT NACH ABLAUF ODER BEENDIGUNG DIESES VERTRAGS AUS WELCHEM GRUND AUCH IMMER FORT.
END OF TERMS “TRIMBLE-TEKLA-EULA- 2018”, updated 21st March 2018.