WICHTIG, BITTE SORGFÄLTIG LESEN:
DURCH ABSCHLUSS EINER VEREINBARUNG, DIE DIESE TOS-TEKLA-ONLINE-2020 UMFASST:
1. BESTÄTIGEN SIE;, DASS SIE DIESE TOS-TEKLA-ONLINE-2020 GELESEN HABEN;
2. AKZEPTIEREN SIE DIE BEDINGUNGEN DIESER TOS-TEKLA-ONLINE-2020;
3. BESTÄTIGEN SIE, DASS SIE EIN BERECHTIGTER BENUTZER DER TEKLA ONLINE SERVICES SIND UND DASS IHRE NUTZUNG DER TEKLA ONLINE SERVICES RECHTMÄSSIG UND IM EINKLANG MIT DIESEN TOS-TEKLA-ONLINE-2020 ERFOLGT.
DURCH ZUGRIFF AUF DIE TEKLA ONLINE SERVICES OHNE EIN REGISTRIERTES BENUTZERKONTO (ALS ANONYMER BENUTZER)
1. AKZEPTIEREN SIE, DASS IHRE NUTZUNG DER TEKLA ONLINE SERVICES (ALS ANONYMER BENUTZER) FOLGENDEM UNTERLIEGT: Servicebedingungen .
2. BESTÄTIGEN SIE, DASS EIN ANONYMER BENUTZER TEKLA ONLINE NUR IN EINEM BESTIMMTEN, EINGESCHRÄNKTEN UMFANG NUTZEN KANN, SIEHE https://www. tekla.com/services .
● Diese Servicebedingungen für die Online-Plattform und Services der Trimble Solutions Corporation (eine finnische GmbH mit Firmennummer 0196634-1; „Trimble”) („ Servicebedingungen”) regeln den Zugriff auf und die Nutzung der von Trimble bereitgestellten Tekla Online services für die Online-Speicherung, das Teilen und die Verarbeitung von Dateien, Materialien, Daten, Texten, Bildern und anderen Inhalten (die Inhalte und alle Änderungen, Aktualisierungen und vom Kunden bzw. im Auftrag des Kunden durchgeführte Aktualisierungen werden gemeinsam als „ Inhalte” bezeichnet). In diesen Servicebedingungen bezeichnet das Wort „Service” die von Trimble bereitgestellten Tekla Online services sowie auf alle schriftlichen oder elektronischen Dokumente, die von Trimble bereitgestellt oder verfügbar gemacht werden („Dokumente”). Der Service umfasst das Tekla Online Profil, das Tekla Online Admin Tool, Tekla Campus, Tekla Downloads, Tekla eLearning, Tekla User Assistance, Tekla Discussion Forum, Tekla Warehouse, Tekla Developer Center, Tekla Model Sharing und die öffentlichen Webseiten von Tekla (www.tekla.com). Diese werden gemeinsam als „Tekla Online services” bezeichnet. Trimble behält sich das Recht vor, die verfügbaren Services nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit hinzuzufügen oder zu entfernen. Bitte beachten Sie, dass eine bevorzugte Möglichkeit der Nutzung des Services jene über Ihr registriertes Benutzerkonto ist, jedoch der Zugriff auf einen begrenzten Teil des Services auch ohne Registrierung (d. h. als anonymer Benutzer) möglich ist.
Diese Bedingungen und eine Bestellung, die ein Service-Abonnement betrifft und von Trimble bestätigt wurde („Bestellformular”) sind eine verbindliche Vereinbarung zwischen Trimble bzw. einem autorisierten Vertriebspartner von Trimble („Vertriebspartner“) und der Organisation, die den Service abonniert, einschließlich ihrer Vertreter („ Kunde“) („Vereinbarung“). Ungeachtet des Vorstehenden wird die Nutzung des Service durch einen Administrator (im Folgenden definiert) oder lizenzierten Benutzer (im Folgenden definiert) des Kunden als Annahmeerklärung der Vereinbarung durch den Kunden betrachtet.
Trimble behält sich das Recht vor, diese Servicebedingungen nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit zu aktualisieren und zu ändern. Die geänderten Servicebedingungen treten nach Annahme durch den Kunden in Kraft. Die Zahlung oder Verlängerung des Abonnements durch den Kunden – im Anschluss an die Mitteilung von Trimble über Änderungen dieser Nutzungsbedingungen – gilt als Annahme dieser Änderungen durch den Kunden. Wenn der Kunde die geänderten Nutzungsbedingungen, wie von Trimble mitgeteilt, nicht akzeptiert, kann die Vereinbarung gemäß Abschnitt 8.1 gekündigt werden.
1 Zugriff auf den Service
1.1 Zugriff auf den Service. Lizenzierten Benutzern wird gemäß den vorliegenden Bedingungen der Zugriff auf den Service direkt oder durch die Administratoren gewährt. Lizenzierte Benutzer können den Service ausschließlich zum Vorteil des Kunden und in Übereinstimmung mit den vorliegenden Nutzungsbedingungen, der Dokumentation und den im zugehörigen Bestellformular angegebenen Nutzungsbeschränkungen nutzen und darauf zugreifen.
1.2 Administratorrechte. Jeder Kunde ernennt einen oder mehrere Administratoren, die gegenüber Trimble und/oder dem Vertriebspartner als primäre Kontaktpersonen des Kunden auftreten und in Bezug auf den Service die Zugriffsberechtigungen der lizenzierten Benutzer verwalten („Administrator“). Ein Administrator kann lizenzierte Benutzer benennen, die entweder (i) während des Testzeitraums (im Folgenden definiert) oder (ii) für einen festgelegten und auf dem Bestellformular angegebenen Zeitraum („Abonnementzeitraum “) mittels Abonnement auf den Service zugreifen können. Nach Ablauf oder Abbruch des Testzeitraums oder eines Abonnementzeitraums enden die hierin beschriebenen Rechte des Administrators und der lizenzierten Benutzer. Der Administrator kann den Status aller lizenzierten Benutzer jederzeit über die Service-Einstellungen verwalten und ist allein für Änderungen an diesem Status zuständig bzw. verantwortlich.
1.3 Lizenzierte Benutzer. Ein „ lizenzierter Benutzer“ ist ein Mitarbeiter oder eine andere bevollmächtigte Person des Kunden, welche vom Administrator autorisiert wurde, unter Berücksichtigung der Sicherheitseinstellungen des Kunden und anderer geltender Bedingungen während eines Abonnementzeitraums auf den Service zuzugreifen.
1.4 Tekla Online Profil. Jeder Administrator und lizenzierte Benutzer muss ein persönliches Tekla Online Profil registrieren, bevor er Zugriff auf den Service erhält, mit Ausnahme bestimmter Services, die in Abschnitt 6 beschrieben sind. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für alle Handlungen in Bezug auf die Konten und Passwörter der Administratoren und lizenzierten Benutzer des Kunden, einschließlich aller Schäden, die durch unbefugte Nutzung verursacht werden.
1.5 Auftragnehmer und verbundene Unternehmen. Der Kunde kann unabhängigen Auftragnehmern und Beratern, die keine Konkurrenten von Trimble sind, („Auftragnehmer“) sowie verbundenen Unternehmen (im Folgenden definiert) gestatten, als lizenzierte Benutzer zu agieren, wenn der Kunde die Verantwortung dafür übernimmt, dass alle Bedingungen dieser Vereinbarung vom Auftragnehmer bzw. verbundenen Unternehmen eingehalten werden und dass die Nutzung des Service durch den Auftragnehmer bzw. das verbundene Unternehmen einzig dem Vorteil des Kunden dient und den Bedingungen dieser Vereinbarung entspricht. Ein „ verbundenes Unternehmen“ ist eine juristische Person, die der Kontrolle des Kunden, wobei „Kontrolle” als Eigentümerschaft bzw. das Recht zur Kontrolle mit über 50 % der Stimmrechte dieser juristischen Person zu verstehen ist.
1.6 Testabonnements. Für einen im Bestellformular oder anderweitig durch Trimble festgelegten Zeitraum (bzw. für fünfundvierzig (45) Tage, falls nicht festgelegt) („Testzeitraum“) kann der Administrator lizenzierte Benutzer benennen, die mittels kostenfreiem Zugriff bzw. eines „Freemium“ oder eines Testabonnements den Service gemäß den Bedingungen der vorliegenden Vereinbarung nutzen können (ein „ Testabonnement“). Testabonnements sind ausschließlich für die Nutzung des Service durch den Kunden zulässig. Der Kunde darf ein Testabonnement nicht für andere Zwecke nutzen, insbesondere für die Wettbewerbsanalyse, es sei denn, dies ist im Bestellformular angegeben. Am Ende des Testzeitraums läuft das Testabonnement ab. Wenn der Kunde ein Abonnement erwirbt, gelten die Bedingungen dieser Vereinbarung in Bezug auf Administratoren und lizenzierte Benutzer auch für diesen Erwerb und für die Nutzung des Service durch die Anzahl der Administratoren und lizenzierten Benutzer, die im Bestellformular für den Zeitraum des bezahlten Abonnements angegeben sind. Trimble hat das Recht, ein Testabonnement nach Mitteilung an den Kunden jederzeit aus jeglichen Gründen zu beenden. UNGEACHTET ANDERSLAUTENDER BESTIMMUNGEN IN DER VORLIEGENDEN VEREINBARUNG GIBT TRIMBLE KEINE GARANTIE BZW. HAT KEINE VERPFLICHTUNGEN IN BEZUG AUF TESTABONNEMENTS.
1.7 Allgemeine Beschränkungen. Der Kunde ist zu Folgendem nicht berechtigt (und darf keinem Administrator, lizenzierten Benutzer oder Dritten die Berechtigung dazu erteilen): (a) den Service an Dritte verleihen, an Dritte verleasen, für Dritte kopieren, Dritten Zugriff auf den Service gewähren oder den Service an Dritte unterlizenzieren, (b) den Service nutzen, um ein Produkt oder eine Dienstleistung für Dritte bereitzustellen bzw. den Service zu diesem Zwecke in ein Produkt oder eine Dienstleistung integrieren, (c) Reverse Engineering betreiben, den Service dekompilieren, zerlegen oder auf sonstige Weise versuchen, an den Quellcode oder an nicht öffentliche Programmschnittstellen des Service zu gelangen, die außerhalb des Rahmens liegen, der gemäß den geltenden Gesetzen zulässig ist (falls dies der Fall sein sollte, so ist es Trimble vorab mitzuteilen), (d) den Service oder Dokumente modifizieren oder abgeleitete Produkte daraus entwickeln, (e) firmeneigene oder sonstige Vermerke, die im Service enthalten sind, entfernen oder verbergen (einschließlich bei Druckversionen von Berichten oder Daten des Service), (f) öffentlich Informationen über die Leistungsfähigkeit des Service verbreiten.
2 Inhalte und Lizenzen für Inhalte
2.1 Rechte an Inhalten. Zwischen den Parteien wird vereinbart, dass dem Kunden jegliche Rechte, Titel und Ansprüche (einschließlich jeglicher Rechte an geistigem Eigentum) an den dem Service bereitgestellten Inhalten des Kunden zugestanden werden. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung räumt der Kunde Trimble hiermit das Recht ein, die Inhalte des Kunden zu nutzen und zu ändern, soweit dies für die Bereitstellung des Service für den Kunden erforderlich ist, und den Administratoren, lizenzierten Benutzern, Auftragnehmern und verbundenen Unternehmen des Kunden das Recht, über den Service und gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung auf die Inhalte des Kunden zuzugreifen. Der Kunde gewährt Trimble jedoch eine nicht-exklusive, dauerhafte, unwiderrufliche, weltweit gültige und gebührenfreie Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, Verbreitung, öffentlichen Darbietung und öffentlichen Präsentation der Inhalte des Kunden (die der Kunde in den Tekla Online services öffentlich zur Verfügung gestellt hat) zum Zweck der Bereitstellung, Präsentation, Verbreitung und Bewerbung der Tekla Online Services sowie zum Zweck der Weiterentwicklung der Tekla Online services und anderer Trimble Software-Produkte sowie verwandter Services.
2.2 Personenbezogene Daten. Der Kunde darf personenbezogene Daten aus dem Service weder kopieren noch im Service zur Verfügung gestellte personenbezogene Daten nutzen, außer für eine Nutzung, die im Service ausdrücklich erlaubt ist, zum Beispiel durch lizenzierte Benutzer, die den Inhalt abonnieren.
2.3 Aggregation von Kundeninhalten. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesen Nutzungsbedingungen erklärt der Kunde sich damit einverstanden, dass Trimble und seine verbundenen Unternehmen zur Verwendung, Verarbeitung, Manipulation, Änderung, Vervielfältigung und Kompilierung der Inhalte des Kunden und anderer Daten im Zusammenhang mit dem Service berechtigt sind, um daraus abgeleitete Werke zu erstellen, insbesondere zur Nutzung dieser Daten für interne Geschäftszwecke von Trimble und für die Verbesserung des Service und/oder die Entwicklung anderer Produkte oder Dienstleistungen. Der Kunde erkennt hiermit an und erklärt sich damit einverstanden, dass Trimble und seine verbundenen Unternehmen aggregierte Daten, die aus Kundeninhalten oder anderen Daten im Zusammenhang mit dem Service stammen, Dritten gegenüber offenlegen können, solange diese aggregierten Daten in Bezug auf den Kunden nicht persönlich oder anderweitig identifizierbar sind. Darüber hinaus sind alle Servicedaten, Nutzungsdaten und sonstigen Daten, die keine Identifizierung des Kunden ermöglichen, und alle aus den Kundeninhalten abgeleiteten Daten sowie alle Daten, Berichte, abgeleiteten Werke, Kompilierungen, Modifikationen und anderen Materialien, die durch oder unter Verwendung solcher Daten durch Trimble erstellt werden, in jedem Fall das alleinige und ausschließliche Eigentum von Trimble und der Kunde tritt im Namen des Kunden hiermit alle eventuellen Titel und Anteile auf und an diesen Elementen ohne Gebühren und ohne Rechte auf zukünftige Lizenzgebühren an Trimble ab.
2.4 Speicherung von Inhalten. Trimble stellt keinen Archivierungsservice bereit. Trimble erklärt sich lediglich damit einverstanden, Kundeninhalte nicht absichtlich aus dem Service zu löschen, bevor der jeweilige Abonnementzeitraum des Kunden beendet ist. Sonstige Verpflichtungen in Bezug auf die Speicherung von Inhalten lehnt Trimble ausdrücklich ab.
3 Pflichten des Kunden
3.1 Allgemein. Der Kunde muss sicherstellen, dass die Nutzung des Service durch den Kunden und/oder die Administratoren und lizenzierten Benutzer des Kunden zu jedem Zeitpunkt den geltenden Gesetzen entspricht. Dazu zählen insbesondere die Gesetze zu Datenschutz und Datenübertragung, internationaler Kommunikation und dem Export technischer und personenbezogener Daten. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Korrektheit, den Gehalt und die Legalität aller Kundeninhalte. Der Kunde garantiert und sichert Trimble zu, dass die Administratoren und lizenzierten Benutzer ausreichend Rechte an den Kundeninhalten haben, um die im Abschnitt 2 (Inhalte und Lizenzen für Inhalte) gewährten Rechte zuzuweisen, und dass durch die Inhalte keinerlei geistigen Eigentumsrechte, Veröffentlichungsrechte und Datenschutzrechte Dritter verletzt werden. Der Kunde garantiert außerdem, dass Kundeninhalte keine Viren oder anderes schädliches Material enthalten.
3.2 Schulungs- und Nutzungsanforderungen. Der Kunde gewährleistet, dass die Administratoren und lizenzierten Benutzer des Kunden in der Nutzung des Service angemessen geschult sind (eine eventuelle Bereitstellung von Schulungen durch Trimble wird separat vereinbart). Der Kunde (a) stellt sicher, dass die den Service betreibenden oder den Betrieb des Service beaufsichtigenden Personen für ihre Aufgaben entsprechend qualifiziert sind, und (b) prüft und testet, dass die Ergebnisse sämtlicher Berechnungen, insbesondere aller unter Nutzung des Service und mit Hilfe der Datenverarbeitung durch den Service entwickelten Elemente richtig und zutreffend sind und dass deren Richtigkeit von einer entsprechend qualifizierten Person oder gegebenenfalls von einem qualifizierten Hoch-/Tiefbauingenieur geprüft wurde.
3.3 Schadloshaltung durch den Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, Trimble und seine verbundenen Unternehmen von allen Ansprüchen, Kosten, Schadenersatzforderungen, Verlusten, Verbindlichkeiten und Ausgaben frei und schadlos zu halten (einschließlich angemessen hoher Anwaltsgebühren und Kosten), die durch oder im Zusammenhang mit Ansprüchen aufgrund oder im Zusammenhang mit (a) Kundeninhalten oder einem Verstoß oder mutmaßlichen Verstoß gegen den Abschnitt 3 (Pflichten des Kunden) durch den Kunden entstehen oder (b) Dienstleistungen oder Produkten entstehen, die vom Kunden in Verbindung mit oder in Bezug auf den Service angeboten werden. Diese Pflicht zur Schadloshaltung unterliegt der Voraussetzung, dass der Kunde (i) unmittelbar schriftlich über die Ansprüche in Kenntnis gesetzt wird (der Kunde muss jedoch in jedem Fall ausreichend Zeit haben, um unvoreingenommen antworten zu können), (ii) das exklusive Recht zur Überwachung und Steuerung der Untersuchungen, der Verteidigung oder der Beilegung des Anspruchs hat und (iii) auf eigene Kosten und in angemessenem Rahmen über die erforderliche Kooperation von Trimble verfügt.
4 Sicherheit und Überwachung
4.1 Trimble erklärt sich dazu bereit, wirtschaftlich angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um unbefugten Zugriff, unbefugte Nutzung, Änderung oder Offenlegung des Service oder der Inhalte zu verhindern. Bitte sehen Sie sich unser Security Center (/ Trust Center) in unserem öffentlichen Web (Tekla.com) an. Trimble übernimmt jedoch keine Verantwortung für Übertragungsfehler, unautorisierten Zugriff durch Dritte und andere Vorgänge, auf die Trimble keinen Einfluss nehmen kann.
4.2 Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Trimble automatisierte und manuelle Tools verwendet, um die Nutzung des Service und der Inhalte durch den Kunden zu überwachen, um die Einhaltung dieser Vereinbarung und aller anderen zwischen dem Kunden und Trimble geltenden Vereinbarungen durch den Kunden zu überprüfen und um verletzende oder anderweitig rechtswidrige Inhalte zu erkennen. Bei Bekanntwerden eines möglichen Verstoßes oder einer möglichen Verletzung in dieser Hinsicht ist Trimble berechtigt, nach eigenem Ermessen diese Inhalte zu entfernen und/oder diese Vereinbarung und/oder alle anderen zwischen Trimble und dem Kunden geltenden Vereinbarungen nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden zu kündigen.
5 Eigentum an dem Service
5.1 Trimble Technologie. Das vorliegende Dokument ist eine Vereinbarung, durch welche der Zugriff auf den Service und die Nutzung des Service geregelt wird. Der Kunde erkennt an, dass ihm nur ein beschränktes Recht an dem Service zugesprochen wird, und dass, ungeachtet der Verwendung von Begriffen wie „Erwerb”, „Kauf“ und „Verkauf“ und Ähnlichem in dieser Vereinbarung, keine Eigentumsrechte an den Kunden bzw. seine Administratoren oder lizenzierten Benutzer übertragen werden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Trimble bzw. seine Zulieferer alle Rechte und Ansprüche (darunter alle Rechte an Patenten, Urheberrechte, Markenrechte, Rechte an Geschäftsgeheimnissen und andere geistigen Eigentumsrechte) an dem Service, der Dokumentation und damit verbundener bzw. zugrundeliegender Technologie und Dokumentation sowie an daraus abgeleiteten Werken, Modifikationen und Verbesserungen, einschließlich Feedback (im Folgenden definiert) (zusammen „ Trimble Technologie“) behalten. Darüber hinaus erkennt der Kunde an, dass der Service als gehostete Online-Lösung angeboten wird und dass der Kunde kein Recht hat, Kopien von Computercodes, die dem Service zugrunde liegen, zu erhalten.
5.2 Feedback. Der Kunde kann von Zeit zu Zeit Kommentare, Fragen, Vorschläge oder anderes Feedback in Bezug auf Produkte oder Services von Trimble an Trimble einreichen („Feedback“). Trimble ist berechtigt, das Feedback im Hinblick auf seine Produkte und Services nach eigenem Ermessen zu nutzen.
6 Kostenfreie Abonnements
Andere kostenfreie Abonnements. Zusätzlich zu den in Abschnitt 1.6 definierten Testabonnements kann Trimble (von Zeit zu Zeit) andere kostenfreie Abonnementdienste anbieten, die zusätzlichen Bedingungen unterliegen, um (insbesondere) den Zweck eines solchen Dienstes und die Abonnementlaufzeit usw. zu definieren, die in jedem dieser Dienste von Trimble enthalten sind. Ein Beispiel für einen solchen Dienst ist Tekla Campus. Auf einige der Tekla Online services ist der Zugriff durch anonyme Benutzer (neben registrierten Benutzern) möglich, wie Tekla User Assistance und Tekla Downloads, siehe Tekla.com/services.
7 Bezahlte Abonnements
7.1 Laufzeit bezahlter Abonnements und Abonnementverlängerung. Wie im entsprechenden Bestellformular angegeben, beträgt die Laufzeit bezahlter Abonnements entweder i) ein Kalenderjahr oder ii) läuft bis zum Ende der Laufzeit des bezahlten Abonnements. Wie im Bestellformular angegeben, läuft die ursprüngliche Laufzeit des bezahlten Abonnements vom vereinbarten Datum des Inkrafttretens I) entweder bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres oder ii) bis zum Ende der Laufzeit des bezahlten Abonnements und verlängert sich danach automatisch für nachfolgende Zeiträume von entweder i) einem Kalenderjahr oder ii) (gegebenenfalls) um eine Laufzeit des bezahlten Abonnements, die der vorhergehenden Laufzeit entspricht, vorbehaltlich der Zahlung des dann aktuellen Preises für bezahlte Abonnements von Trimble durch den Kunden und vorbehaltlich der Annahme möglicher Aktualisierungen dieser Servicebedingungen durch den Kunden. Jede Partei kann die Vereinbarung ordentlich schriftlich kündigen; dazu ist die Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 (dreißig) Tagen vor Ablauf der jeweils aktuellen Laufzeit des bezahlten Abonnements notwendig.
7.2 Gebühren und Zahlung. Alle Gebühren sind im betreffenden Bestellformular aufgeführt und werden vom Kunden binnen dreißig (30) Tagen ab dem Datum des Inkrafttretens auf dem Bestellformular beglichen, sofern nichts anderes im Bestellformular angegeben ist. Der Kunde ist verpflichtet, alle in- und ausländischen Umsatzsteuern, Mehrwertsteuern, Gebrauchssteuern, Quellensteuern und ähnliche Steuern und Abgaben zu zahlen, die nicht dem Einkommen von Trimble und/oder dem Vertriebspartner zuzuschreiben sind. Zahlungsverzüge werden mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von monatlich 1,5 % des fälligen Betrags oder in Höhe des gesetzlich zulässigen Maximalbetrags belegt, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.
7.3 Vorübergehende Einstellung des Service. Wenn die Zahlung der Gebühren überfällig ist und nicht spätestens innerhalb einer in der Zahlungserinnerung angegebenen Frist bezahlt wird, behält sich Trimble neben anderen Rechten und Rechtsbehelfen (insbesondere den hierin festgelegten Rechten zur Beendigung der Vereinbarung) das Recht vor, den Zugriff auf den Service, für den der Kunde ein bezahltes Abonnement hat, einzustellen und unter anderem die Rechte der Administratoren und lizenzierten Benutzer vorübergehend auszusetzen, bis der fällige Betrag vollständig gezahlt wurde; dabei entsteht Trimble keine Haftung.
8 Laufzeit und Beendigung
8.1 Laufzeit. Diese Vereinbarung ist ab dem Datum des Inkrafttretens im entsprechenden Bestellformular wirksam. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Vereinbarung danach gemäß Abschnitt 1.6 und Abschnitt 7.1 vorbehaltlich dieses Abschnitts 8 gültig.
8.2 Beendigung. Der Kunde oder Trimble können die vorliegende Vereinbarung (einschließlich aller damit verbundenen Bestellformulare) beenden, wenn die jeweils andere Partei (a) nach einer schriftlichen Mitteilung binnen dreißig (30) Tagen wesentliche Verstöße gegen diese Vereinbarung, einschließlich einer unterlassenen Zahlung von Gebühren, nicht beheben kann, (b) den Betrieb ohne einen Nachfolger beendet oder (c) Schutz aufgrund von Insolvenz, Konkursverwaltung, Treuhandurkunden, Absprachen mit Gläubigern, Vergleichen oder ähnlichen rechtlichen Maßnahmen ersucht, bzw. wenn solche Maßnahmen gegen die Partei eingeleitet werden und nicht binnen sechzig (60) Tagen abgelehnt werden. Für den Fall, dass der Kunde kein bezahltes Abonnement hat, kann jede Partei die Vereinbarung und den Zugriff des Kunden auf den Service jederzeit aus jeglichen Gründen unverzüglich beenden, wenn sie die jeweils andere Partei darüber vorher in Kenntnis gesetzt hat.
8.3 Wirksamwerden der Beendigung. Nach Ablauf oder Beendigung der vorliegenden Vereinbarung ist der Kunde verpflichtet, die Nutzung des Service und den Zugriff auf den Service (einschließlich aller damit verbundenen Trimble Technologien) unmittelbar zu beenden (und hat dafür Sorge zu tragen, dass die Administratoren und lizenzierten Benutzer es ihm gleichtun) und alle Kopien der Dokumentation, Passwörter und Zugriffscodes sowie sonstige vertrauliche Informationen von Trimble, die sich in seinem Besitz befinden, zu löschen (oder auf Anforderung von Trimble zurückzugeben). Vorausgesetzt, die vorliegende Vereinbarung wurde nicht aufgrund eines Verstoßes durch den Kunden beendet, ist der Administrator berechtigt, interne Kopien aller Berichte und Inhalte in Papierform zu behalten und zu nutzen, die vom Kunden mit Hilfe des Service generiert wurden und die der Kunde in Papierform ausgedruckt hat, bevor die Vereinbarung beendet wurde. Der Kunde erkennt an, dass er nach der Beendigung keinen Zugriff mehr auf Inhalte des Service hat und dass Trimble berechtigt ist, Daten, die von Trimble gespeichert wurden, jederzeit zu löschen. Administratoren und lizenzierte Benutzer können nicht mehr auf die Inhalte des Service zugreifen, nachdem diese Vereinbarung beendet wurde. Wenn kein ausschließlicher Rechtsbehelf festgelegt wurde, so hat der Rückgriff auf jegliche Rechtsbehelfe wie beispielsweise die Beendigung der Vereinbarung keine Auswirkung auf andere Rechtsbehelfe, die der jeweilige Partei gemäß dieser Vereinbarung bzw. laut gesetzlichen Bestimmungen oder anderweitig zur Verfügung stehen.
8.4 Überdauernde Wirksamkeit. Die folgenden Abschnitte bleiben nach Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung gültig: 1.4 (Tekla Online Profil), 1.8 (Allgemeine Beschränkungen), 2.2. (Personenbezogene Daten), 3.3 (Schadloshaltung durch den Kunden), 5 (Eigentum an dem Service), 6.2 (Gebühren und Zahlung), 7 (Laufzeit und Beendigung), 8.2 (Haftungsausschluss), 9 (Beschränkung von Rechtsmitteln und Schadenersatz), 10 (Schadenersatz), 11 (Vertrauliche Informationen) und 12 (Allgemeine Bedingungen).
9 Begrenzte Gewährleistung
9.1 Begrenzte Gewährleistung. Trimble garantiert, dass der Service im Wesentlichen der zugehörigen Dokumentation entsprechend funktioniert, solange er innerhalb des Nutzungszeitraums vom Kunden in Anspruch genommen wird. Trimble kann nicht gewährleisten, dass der Kunde den Service störungs- und fehlerfrei nutzen kann, und Trimble garantiert außerdem nicht, dass die Inhalte auf Korrektheit geprüft werden oder ohne Verluste gespeichert werden und erhalten bleiben. Die einzige Verpflichtung von Trimble und der ausschließliche Anspruch des Kunden bei Nichteinhaltung dieser Gewährleistung besteht darin, dass Trimble (ohne zusätzliche Kosten für den Kunden) wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen muss, um die gemeldete Nichtübereinstimmung zu korrigieren bzw. wenn Trimble das Rechtsmittel als unpraktikabel erachtet, kann jede Partei die Vereinbarung im Hinblick auf den betreffenden Service beenden. Wenn der Service Bestandteil eines bezahlten Abonnements ist, erhält der Kunde als einzige Abhilfe eine Rückerstattung der vorab für die Nutzung des Service bezahlten Gebühren entsprechend der Restlaufzeit des bezahlten Abonnements. Die in diesem Abschnitt 8.1 beschriebene begrenzte Gewährleistung findet in den folgenden Fällen keine Anwendung: (i) wenn der Kunde seinen Anspruch nicht binnen dreißig (30) Tagen ab dem Datum, an dem der Kunde die Nichtübereinstimmung zum ersten Mal bemerkt hat, geltend macht, (ii) wenn der Fehler durch missbräuchliche Nutzung oder unautorisierte Änderungen verursacht wurde, (iii) wenn der Fehler vom Administrator oder durch Drittanbieter-Hardware, -Software, oder -Dienste verursacht wurde oder (iv) wenn der Service kostenfrei oder zu Bewertungszwecken genutzt wird.
9.2 Haftungsausschluss. MIT AUSNAHME DER BEGRENZTEN GEWÄHRLEISTUNG IN ABSCHNITT 8.1 WIRD DER SERVICE IM GEGENWÄRTIGEN ZUSTAND BEREITGESTELLT. WEDER TRIMBLE NOCH SEINE ZULIEFERER GEBEN ANDERE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GESETZLICHE ODER SONSTIGE GEWÄHRLEISTUNGEN, INSBESONDERE GEWÄHRLEISTUNGEN FÜR DIE GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN ODER FÜR RECHTSMÄNGEL. DER KUNDE KANN GEGEBENENFALLS ANDERE GESETZLICHE RECHTE GELTEND MACHEN, DIE DAUER GESETZLICHER GEWÄHRLEISTUNGEN IST JEDOCH AUF DEN KÜRZESTEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN ZEITRAUM BEGRENZT. TRIMBLE HAFTET NICHT FÜR VERZÖGERUNGEN, STÖRUNGEN, SERVICE-AUSFÄLLE UND ANDERE PROBLEME IN VERBINDUNG MIT DER NUTZUNG DES INTERNETS, ELEKTRONISCHER KOMMUNIKATION UND ANDEREN SYSTEMEN, AUF DIE TRIMBLE KEINEN EINFLUSS NEHMEN KANN.
10 Haftungsbeschränkung
10.1 Folgeschäden. MIT AUSNAHME AUSGESCHLOSSENER ANSPRÜCHE (IM FOLGENDEN DEFINIERT) HAFTEN DIE PARTEIEN BZW. IHRE ZULIEFERER NICHT FÜR NUTZUNGSAUSFÄLLE, VERLORENE ODER INKORREKTE DATEN, AUSFALL VON SICHERHEITSMECHANISMEN, UNTERBRECHUNGEN DES GESCHÄFTSBETRIEBS, KOSTEN DURCH VERZÖGERUNGEN SOWIE INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE, VERTRAUENS- UND FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART (EINSCHLIESSLICH ENTGANGENER GEWINNE), WOBEI UNERHEBLICH IST, OB ES SICH UM HAFTUNG AUFGRUND VON VERTRAGSVERLETZUNG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), UM KAUSALHAFTUNG ODER ANDERE ARTEN DER HAFTUNG HANDELT, SELBST WENN DIE PARTEI ZUVOR ÜBER DIE MÖGLICHKEIT DER ENTSTEHUNG DIESER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE.
10.2 Haftungsobergrenze. UNGEACHTET ANDERS LAUTENDER BESTIMMUNGEN IN DIESER VEREINBARUNG ÜBERSTEIGT DIE GESAMTE HAFTUNG VON TRIMBLE NICHT DEN MAXIMALEN BETRAG, DEN DER KUNDE ODER ADMINISTRATOR IN DEN VORANGEGANGENEN ZWÖLF MONATEN AUF GRUNDLAGE DIESER VEREINBARUNG TATSÄCHLICH AN TRIMBLE BEZAHLT HAT.
10.3 Ausgeschlossene Ansprüche. „ Ausgeschlossene Ansprüche” bezeichnet alle Ansprüche, die sich aus einem Verstoß gegen Abschnitt 1.8 (Allgemeine Beschränkungen), Abschnitt 2 (Inhalte) durch den Kunden oder gegen Abschnitt 11 (Vertrauliche Informationen) durch eine der beiden Parteien ergeben.
11 Schutzrechtsverletzung
11.1 Wenn durch die gemäß dieser Vereinbarung erfolgte Nutzung des Service durch den Kunden, seine Administratoren oder lizenzierten Benutzer die Rechte an geistigem Eigentum Dritter verletzt werden bzw. vermeintlich verletzt werden, so ist Trimble berechtigt, nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten entweder (i) dem Kunden das Recht einzuräumen, den Service weiterhin zu nutzen, (ii) Veränderungen an dem Service vorzunehmen oder ihn mit einem Service zu ersetzen, der die gleichen Funktionen aufweist, oder (iii) die Vereinbarung zu beenden und dem Kunden die von ihm gezahlten Gebühren für die Restlaufzeit des bezahlten Abonnements zurückzuerstatten, die ihm von Trimble nicht zur Verfügung gestellt wurde. Dieser Abschnitt umfasst die alleinigen Verpflichtungen von Trimble und die alleinigen und ausschließlichen Rechtsbehelfe des Kunden bei einer tatsächlichen oder vermeintlichen Verletzung der Schutzrechte Dritter durch eine Nutzung des Service.
12 Vertrauliche Informationen
12.1 Jede Partei (als „empfangende Partei“) erklärt sich damit einverstanden, dass jegliche Informationen in Bezug auf Codes, Erfindungen und Fachwissen sowie betriebliche, technische und finanzielle Informationen, die sie von der anderen Partei („ offenlegende Partei“) erhält, das vertrauliche Eigentum der offenlegenden Partei sind („vertrauliche Informationen “), vorausgesetzt, sie galten zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich oder der empfangenden Partei sollte nach bestem Wissen bekannt sein, dass es sich aufgrund der Art der offengelegten Informationen und der Umstände der Offenlegung um vertrauliche Informationen handelt. Jegliche Trimble Technologie, Informationen in Bezug auf die Leistungsfähigkeit des Service sowie die Bestimmungen dieser Vereinbarung gelten als vertrauliche Informationen von Trimble, ohne dass weitere Kennzeichnung oder Benennung notwendig ist. Die empfangende Partei ist verpflichtet, (1) die vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und sie nicht gegenüber Dritten offenzulegen und (2) die vertraulichen Informationen ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung ihrer Pflichten und zur Ausübung ihrer Rechte gemäß dieser Vereinbarung zu nutzen, wenn sie gemäß dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich zu anderen Vorgehensweisen berechtigt ist. Die empfangende Partei ist berechtigt, vertrauliche Informationen gegenüber ihren Mitarbeitern, Vertretern und Auftragnehmern offenzulegen, die legitimerweise Kenntnis von ihnen haben müssen (bei Trimble einschließlich der unter Nummer 12.8 genannten Unterauftragnehmer), sofern die Vertreter an Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind, die die offenlegende Partei nicht weniger schützen als dieser Abschnitt 11 und sofern die empfangende Partei für die Einhaltung der Bestimmungen dieses Abschnitts 11 durch einen solchen Vertreter verantwortlich bleibt. Die Verpflichtung der empfangenden Partei zur Geheimhaltung von Informationen gilt nicht, wenn die empfangende Partei Folgendes nachweisen kann: (i) Die Informationen waren bereits rechtmäßig im Besitz der empfangenden Partei oder ihr bekannt, bevor sie sie als vertrauliche Informationen erhalten hat, (ii) die Informationen waren oder wurden öffentlich bekannt, ohne dass die empfangende Partei an der Bekanntmachung beteiligt war, (iii) die empfangende Partei hat die Informationen rechtmäßig von Dritten erhalten, ohne dass dabei gegen Vertraulichkeitspflichten verstoßen wurde oder (iv) die Informationen wurden von einem Mitarbeiter der empfangenden Partei, der keinen Zugriff auf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei hatte, unabhängig entwickelt. Die empfangende Partei ist berechtigt, Informationen in bestimmtem Umfang offenzulegen, wenn dies gesetzlich oder per Gerichtsbeschluss erforderlich ist, vorausgesetzt, die empfangende Partei setzt die offenlegende Partei vorher darüber in Kenntnis und arbeitet mit ihr zusammen, um eine vertrauliche Behandlung der Informationen zu erwirken. Die empfangende Partei erkennt an, dass die Offenlegung von vertraulichen Informationen einen erheblichen Schaden verursachen kann, der durch Schadenersatz allein nicht auszugleichen ist, und dass daher bei Offenlegung der Informationen durch die empfangende Partei die offenlegende Partei berechtigt ist, auf entsprechende angemessene Rechtsmittel zurückzugreifen.
13 Datenschutz
Diese Klausel 13 (Datenschutz) gilt für den Fall, dass die Erbringung der Dienstleistungen durch den Anbieter die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter im Auftrag des Kunden umfasst. Beide Parteien halten alle geltenden Anforderungen der Datenschutzgesetzgebung ein. Diese Vereinbarung ist eine Ergänzung zu den Verpflichtungen einer Partei nach der Datenschutzgesetzgebung, und diese Verpflichtungen werden durch die vorliegende Vereinbarung weder aufgehoben noch beseitigt oder ersetzt.
13.1 Die Parteien nehmen zur Kenntnis, dass im Sinne der Datenschutzgesetzgebung der Kunde der Verantwortliche ist und dass der Anbieter der Auftragsverarbeiter ist (wobei Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter gemäß der Definition der Datenschutzgesetzgebung zu verstehen sind). Die Vereinbarung und der Anhang legen den Umfang, die Art und den Zweck der Verarbeitung durch den Anbieter, die Dauer der Verarbeitung und die Arten personenbezogener Daten (wie in der Datenschutzgesetzgebung definiert „personenbezogene Daten“) sowie die Kategorien der betroffenen Person fest.
13.2 Unbeschadet der Allgemeingültigkeit der Klausel 13.1 stellt der Kunde sicher, dass er alle erforderlichen Anforderungen erfüllt, um eine rechtmäßige Übertragung der personenbezogenen Daten an den Anbieter während der Laufzeit und für die Zwecke dieser Vereinbarung sicherzustellen.
13.3 Unbeschadet der Allgemeingültigkeit der Klausel 13.1 gilt für den Anbieter in Bezug auf personenbezogene Daten, die in Verbindung mit der Erfüllung der Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung durch den Anbieter verarbeitet werden, Folgendes:
(a) personenbezogene Daten dürfen nur gemäß den schriftlichen Anweisungen des Kunden gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO verarbeitet werden. Anweisungen können als Änderungsantrag auf Kosten des Kunden behandelt werden. Der Anbieter muss den Kunden unverzüglich informieren, wenn eine Anweisung seiner Meinung nach gegen die Datenschutzgesetzgebung verstößt;
(b) es muss sichergestellt sein, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vorhanden sind, die vom Kunden geprüft und genehmigt wurden (eine Liste der Maßnahmen des Anbieters ist dem Anhang zu entnehmen). Diese Maßnahmen sorgen für ein Sicherheitsniveau, das den durch die Verarbeitung erwachsenden Risiken angemessen ist, und können in Abhängigkeit von den wiederkehrenden Risikobewertungen des Anbieters geändert werden;
(c) es muss sichergestellt sein, dass alle Mitarbeiter und anderen Personen, die im Auftrag des Anbieters handeln und Zugriff auf personenbezogene Daten haben und/oder personenbezogene Daten verarbeiten, verpflichtet sind, die personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln, und dass alle natürlichen Personen, die unter der Vollmacht des Anbieters handeln und Zugriff auf personenbezogene Daten haben, diese ausschließlich gemäß den Anweisung des Kunden verarbeiten;
(d) personenbezogene Daten können außerhalb des Europäischen Wirtschaftsbereichs übertragen werden. Im Falle einer Übertragung außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums stellt der Anbieter sicher, dass die Übertragung nur in (a) Ländern erfolgt, die gemäß der Europäischen Kommission über einen angemessenen Datenschutz verfügen, oder an (b) Parteien, die sich zum Datenschutzschild verpflichtet haben oder (c) die die Standardvertragsklauseln 2010/87/EU der Europäischen Kommission verwenden;
(e) der Kunde ist auf Kosten des Kunden bei der Beantwortung von Anfragen einer betroffenen Person und bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß der Datenschutzgesetzgebung in Bezug auf Sicherheit, Meldung von Verstößen, Folgenabschätzung und Rücksprachen mit Aufsichtsbehörden oder Regulierungsbehörden zu unterstützen;
(f) sofern möglich, ist der Kunde durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu unterstützen, damit der Kunde seine Pflicht, Anfragen über die Ausübung der Rechte betroffener Personen gemäß der Datenschutzverordnung nachzukommen, erfüllen kann;
(g) der Kunde ist unverzüglich über alle Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten zu unterrichten;
(h) auf schriftliche Anweisung des Kunden sind alle personenbezogenen Daten und alle Kopien davon mit der Kündigung des Vertrags an den Kunden zurückzugeben, sofern nicht gesetzlich die weitere Speicherung der personenbezogenen Daten vorgeschrieben ist; und
(i) es sind vollständige und genau Aufzeichnungen und Informationen zu führen, um die Einhaltung dieser Klausel und der Datenschutzverordnung belegen zu können, und es sind Prüfungen durch den Kunden oder einen vom Kunden bestimmten Prüfer zuzulassen.
(j) es ist zulässig, anonyme und aggregierte Daten über die Nutzung der Dienstleistungen gemäß der Vereinbarung zu erheben, zu verwenden und zu verarbeiten, die nicht persönlich mit dem Kunden oder den betroffenen Personen identifizierbar sind, und diese Daten dürfen für alle internen Geschäftszwecke des Anbieters sowie für die Verbesserung und/oder die Entwicklung anderer Produkte oder Dienstleistungen verwendet werden.
13.4 Der Anbieter darf keinen externen Auftragsverarbeiter ohne vorherige spezifische oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Kunden beauftragen. Der Kunde stimmt der Ernennung der im Anhang vom Anbieter benannten Parteien als externe Auftragsverarbeiter für personenbezogene Daten gemäß diesem Vertrag zu. Der Anbieter bestätigt, mit dem externen Auftragsverarbeiter eine schriftliche Vereinbarung geschlossen zu haben bzw. noch zu schließen, in der diesem anderen Auftragsverarbeiter die in dieser Klausel enthaltenen Pflichten auferlegt werden. Der Anbieter informiert den Kunden über alle beabsichtigten Änderungen betreffend das Hinzufügen oder die Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter. Der Kunde hat das Recht, diesen Änderungen zu widersprechen. Zwischen dem Kunden und dem Anbieter wird vereinbart, dass der Anbieter in vollem Umfang für alle Handlungen oder Unterlassungen eines von ihm gemäß dieser Klausel benannten externen Auftragsverarbeiters haftet..
13.5 Jede Partei kann diese Klausel jederzeit mit einer Frist von mindestens 30 Tagen ändern, indem sie sie durch entsprechende Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter oder ähnliche Bedingungen ersetzt, oder durch ähnliche Klauseln, die Teil eines anwendbaren Zertifizierungsprogramms sind (wobei die Änderungen in Kraft treten, sobald sie dieser Vereinbarung beigefügt werden und diese Ziffer dadurch ersetzt wird).
13.6 Die Haftung jeder Partei und ihrer verbundenen Unternehmen, die aus oder im Zusammenhang mit dieser Klausel und der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden erwächst, ob basierend auf einem Vertrag, einer unerlaubten Handlung oder einer anderen Haftungstheorie, unterliegt dem Abschnitt „Haftungsbeschränkung“ der Vereinbarung, und jede Bezugnahme in diesem Abschnitt auf die Haftung einer Partei bezeichnet die Gesamthaftung dieser Partei und ihrer verbundenen Unternehmen im Rahmen der Vereinbarung. Zur Klarstellung: Die Gesamthaftung des Anbieters und seiner verbundenen Unternehmen für alle Ansprüche des Kunden und seiner verbundenen Unternehmen, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung und dieser Klausel ergeben, gilt insgesamt für alle Ansprüche im Rahmen der Vereinbarung.
14 Allgemeine Bedingungen
14.1 Übertragung von Rechten und Pflichten. Diese Vereinbarung ist bindend und gilt gegebenenfalls zum Nutzen der zulässigen Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger jeder Partei. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten dieser Vereinbarung auf Dritte zu übertragen, es sei denn, er hat vorher die schriftliche Zustimmung von Trimble und gegebenenfalls des Vertriebspartners eingeholt. Jeglicher Versuch, diese Vereinbarung zu übertragen oder abzutreten, ist nichtig, wenn sie nicht ausdrücklich gemäß diesem Abschnitt 14.1 zulässig ist.
14.2 Salvatorische Klausel. Wenn eine Bestimmung dieses Vertrages von einem zuständigen Gericht für ungültig oder undurchsetzbar erklärt wird, so wird diese Bestimmung lediglich im unbedingt nötigen Umfang beschränkt, sodass die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung wirksam bleiben.
14.3 Anwendbares Recht. Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich finnischem Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
14.4 Streitbeilegung. Alle Rechtsstreitigkeiten und Ansprüche im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung bzw. einem Verstoß gegen diese Vereinbarung, einer Beendigung oder der Gültigkeit dieser Vereinbarung, werden nach Ermessen von Trimble (i) durch zuständige staatliche Gerichte am Unternehmenssitz des Kunden oder (ii) durch ein Schiedsverfahren gemäß der Schiedsordnung der finnischen Handelskammer beigelegt. Die Anzahl der Schiedsrichter bei einem Schiedsverfahren ist einer. Das Schiedsverfahren findet in Helsinki, Finnland, statt. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Englisch. Der Schiedsspruch ist endgültig und für die Parteien verbindlich, und die Parteien stimmen zu, dass das Schiedsverfahren und alle damit verbundenen Materialien und Informationen gemäß Klausel 12 dieser Vereinbarung vertraulich behandelt werden. Die Parteien sind durch diesen Paragrafen nicht in ihrem Recht beschränkt, eine einstweilige Verfügung mit sofortiger Wirksamkeit bei einem zuständigen Gericht zu beantragen, wenn eine solche Verfügung erforderlich ist, um die Interessen der Partei während eines anhängigen Rechtsstreits zu wahren. Darüber hinaus kann Trimble auf Wunsch beim Bezirksgericht Espoo, Finnland, etwaige unstrittige, fällige und ausstehende Forderungen geltend machen.
14.5 Ergänzungen; Verzichtserklärungen. Wenn in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich anders festgelegt, so sind Ergänzungen und Änderungen dieser Vereinbarung nur gültig, wenn sie schriftlich durch die bevollmächtigten Vertreter jeder Partei vorgenommen werden. Das Unterlassen der Ausübung von Rechten im Rahmen dieser Vereinbarung stellt keine Verzichtserklärung dar, und Verzichtserklärungen sind nur wirksam, wenn sie in Schriftform vorliegen und von einem bevollmächtigten Vertreter im Namen der Partei, die die Verzichtserklärung einreicht, unterzeichnet wurden. Die Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung haben Vorrang vor jeglichen Bestimmungen in Auftragsdokumenten oder anderen geschäftlichen Formularen, die vom Kunden oder Administrator genutzt werden, und alle Dokumente, die mit der vorliegenden Vereinbarung in Zusammenhang stehen, werden ausschließlich zu administrativen Zwecken genutzt und haben keine rechtliche Wirkung.
14.6 Vollständige Vereinbarung. Die vorliegende Vereinbarung stellt die vollständige und ausschließliche Erklärung des Übereinkommens der Parteien dar und ersetzt alle vorherigen schriftlichen und mündlichen Vereinbarungen und Mitteilungen in Bezug auf den Gegenstand der vorliegenden Vereinbarung. Der Kunde erkennt an, dass der Service online und auf Abonnementbasis bereitgestellt wird, und dass Trimble Änderungen an dem Service vornehmen kann, um die Kundenzufriedenheit zu steigern, wobei Trimble die zugehörige Dokumentation entsprechend aktualisieren muss.
14.7 Höhere Gewalt. Die Parteien haften nicht für Verzögerungen in der Erfüllung ihrer Pflichten bzw. für eine Nichterfüllung der Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung (mit Ausnahme des Unterlassens von Zahlungen), wenn die Verzögerung oder Nichterfüllung durch unvorhersehbare Ereignisse verursacht wurde, die nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung eintreten und auf die die Parteien keinen Einfluss nehmen können, darunter Streik, Blockaden, Krieg, Terrorakte, Unruhen, Ausschreitungen, Brände, Explosionen, Naturkatastrophen, Stromausfall, mangelnde Stromversorgung, Mangel an Telekommunikationsdienstleistungen, Mangel an Datennetzwerken oder Netzwerkdiensten, Denial-of-Service-Angriffe, Embargos oder Ablehnung von Lizenzen durch Behörden (ein „Ereignis höherer Gewalt“). Bei einem Ereignis höherer Gewalt ist die andere Partei unverzüglich über das Ereignis und die voraussichtliche Dauer zu informieren. Wenn sich die Erfüllung der Vereinbarung aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt mehr als drei (3) Monate lang verzögert, kann jede Partei die Vereinbarung mit schriftlicher Mitteilung an die andere Partei kündigen.
14.8 Unterauftragnehmer. Trimble ist berechtigt, die Dienstleistungen von Unterauftragnehmern in Anspruch zu nehmen und ihnen zu gestatten, die Rechte, die Trimble eingeräumt wurden, auszuüben, um den Service im Rahmen dieser Vereinbarung bereitstellen zu können, wenn Trimble die Verantwortung dafür übernimmt, dass (i) der betreffende Unterauftragnehmer die Bestimmungen dieser Vereinbarung einhält und (ii) der Service mit voller Funktionsfähigkeit, wie in dieser Vereinbarung dargelegt, bereitgestellt wird.
14.9 Unabhängige Vertragspartner. Die Parteien dieser Vereinbarung sind unabhängige Vertragspartner. Durch die vorliegende Vereinbarung entsteht keine Geschäftspartnerschaft, kein Joint Venture, Arbeitsverhältnis, Franchise-Vertrag oder Vertretungsverhältnis zwischen den Parteien. Die Parteien sind nicht dazu ermächtigt, die jeweils andere Partei an Pflichten zu binden, ohne dass sie vorher die schriftliche Zustimmung der anderen Partei eingeholt haben.
14.10 Datenschutz. Die Datenschutzerklärung von Trimble ist unter https://www.tekla.com/privacy-notice zugänglich und wird durch diese Bezugnahme in den vorliegenden Vertrag aufgenommen. Der Kunde stimmt einer solchen Verarbeitung personenbezogener Daten durch Trimble ausdrücklich zu.
14.11 Exportkontrolle. Der Kunde stimmt durch seine Nutzung des Service zu, sich an alle Export- und Importgesetze und -bestimmungen der EU, der USA und anderer Rechtsgebiete zu halten. Ohne dass die vorstehenden Bestimmungen dadurch beschränkt werden, (i) sichert der Kunde zu und garantiert, dass er auf keiner der Listen mit Parteien vermerkt ist, denen von der US-amerikanischen Regierung Einschränkungen oder Verbote auferlegt wurden, und dass er in keinem Land ansässig ist (bzw. Staatsbürger eines Landes ist), gegen das von der US-Regierung ein Embargo verhängt wurde oder das von der US-Regierung als Land ausgewiesen ist, das Terrorismus unterstützt, (ii) greift der Kunde nicht auf den Service zu oder nutzt diesen (und gestattet auch keinem seiner Benutzer den Zugriff oder die Nutzung), wenn dadurch gegen Exportembargos, Verbote oder Beschränkungen der US-Regierung verstoßen wird und (iii) pflegt der Kunde keine Informationen in den Service ein, die gemäß den Vorschriften der U.S. International Traffic in Arms Regulations reguliert werden.
14.12 Sprachversionen. Bei Widersprüchlichkeiten zwischen der englischen Version und einer anderen Sprachversion dieser Nutzungsbedingungen hat die englische Version Vorrang.
Anhang zur Datenverarbeitungsklausel in den Servicebedingungen für Tekla Online services
Anhänge 1 bis 3
Anhang 1: Formblatt 1 zur Beschreibung der Verarbeitung
Art der Daten
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Art und Zweck (Gegenstand) der Datenverarbeitung
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Kategorien der betroffenen Person
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● Name
● Telefon
● E-Mail-Adresse
● Land
● Anzeigename
● Organisation
● Berufsbezeichnung
● Bild
● Bevorzugte Sprache
● Mögliche servicespezifische Präferenzen
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● Benutzerauthentifizierung
● Berechtigungsmanagement
● Erbringung von Dienstleistungen
● Kundendienst und Wartung
● Kommunikation mit den Benutzern
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● Mitarbeiter von Unternehmenskunden.
● Auftragnehmer und Partner von Unternehmenskunden.
● Endbenutzer der Anwendung.
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Anhang 2: Technische und organisatorische Maßnahmen
Dieser Anhang beschreibt die technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen und -verfahren, die der Datenverarbeiter zum Schutz der personenbezogener Daten, die erstellt, erfasst, empfangen oder anderweitig erhalten werden, mindestens einhalten muss. Der Datenverarbeiter dokumentiert die nachstehend aufgeführten technischen und organisatorischen Maßnahmen, um Audits und die Sicherung von Nachweisen zu ermöglichen.
Zugangskontrolle zu Verarbeitungsbereichen
Der Datenverarbeiter implementiert geeignete Maßnahmen, um zu verhindern, dass unbefugte Personen Zugriff auf die Datenverarbeitungsvorrichtungen erhalten, in denen die personenbezogenen Daten verarbeitet oder verwendet werden. Dies geschieht über:
● Einrichtung von Sicherheitsbereichen;
● Schutz und Einschränkung von Zugangswegen;
● Sicherung der Datenverarbeitungsvorrichtungen;
● Einrichten von Zugriffsberechtigungen für Mitarbeiter und Dritte, einschließlich der entsprechenden Dokumentation
● Erfassung, Überwachung und Rückverfolgung sämtlicher Zugriffe auf das Rechenzentrum, in dem personenbezogene Daten gehostet werden; und
● Sicherung des Rechenzentrums, in dem personenbezogene Daten gehostet werden, und durch andere geeignete Sicherheitsmaßnahmen.
Zugangskontrolle zu Datenverarbeitungssystemen
Der Datenverarbeiter implementiert geeignete Maßnahmen, um zu verhindern, dass seine Datenverarbeitungssysteme von unbefugten Personen verwendet werden. Dies geschieht durch:
● automatisches Timeout des Benutzer-Endgeräts bei Untätigkeit, wobei eine Identifikation und ein Passwort zum erneuten Öffnen erforderlich sind;
● automatisches Deaktivieren des AD-Benutzerkontos, wenn mehrere fehlerhafte Kennwörter eingegeben werden, Logdatei von Ereignissen;Einsatz von einzelnen Endgeräten und/oder Endgeräte-Benutzern,
● Mitarbeiterrichtlinien in Bezug auf die Zugriffsrechte jedes Mitarbeiters auf personenbezogene Daten (falls zutreffend), Unterrichtung der Mitarbeiter über ihre Pflichten und die Folgen von Verstößen gegen diese Pflichten, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter nur auf die personenbezogenen Daten und Ressourcen zugreifen, die für die Ausführung ihrer beruflichen Aufgaben erforderlich sind, und Schulung der Mitarbeiter zu den geltenden Datenschutzpflichten;
● Protokollierung des Zugriffs auf Datenverarbeitungsplattformen; und
● so weit wie möglich, Einsatz modernster Verschlüsselungstechnologien.
Zugangskontrolle zu verwendungsspezifischen Bereichen von Datenverarbeitungssystemen
Der Datenverarbeiter stellt sicher, dass die Personen, die zur Nutzung seines Datenverarbeitungssystems berechtigt sind, nur auf die Daten zugreifen können, für die sie ein Zugriffsrecht (Berechtigung) haben, und dass personenbezogene Daten ohne Berechtigung nicht gelesen, kopiert oder geändert oder entfernt werden können. Dies geschieht über:
● Mitarbeiterrichtlinien bezüglich der Zugriffsrechte zu den personenbezogenen Daten;
● Zuteilung von einzelnen Endgeräten und/oder Endgeräte-Benutzern;
● soweit möglich, die Überwachungsfunktionen in Bezug auf Personen, die personenbezogene Daten löschen, hinzufügen oder ändern, und die regelmäßige Aktualisierung von Berechtigungsprofilen;
● Freigabe von Daten nur an berechtigte Personen;
● Richtlinien, die die Aufbewahrung von Sicherungskopien regeln; und
● soweit möglich, die Verwendung modernster Verschlüsselungstechnologien.
Übertragungskontrolle
Der Datenverarbeiter implementiert geeignete Maßnahmen, um zu verhindern, dass personenbezogene Daten während der Übertragung oder während des Transports der Datenmedien von unbefugten Personen gelesen, kopiert, geändert oder gelöscht werden. Dies geschieht über:
● Nutzung modernster Firewall- und Verschlüsselungstechnologien zum Schutz der Gateways und Pipelines, über die die Daten transportiert werden;
● soweit möglich, die Erfassung, Überwachung und Rückverfolgung aller Datenübertragungen.
Eingabekontrolle
Der Datenverarbeiter implementiert geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass geprüft und festgelegt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben oder daraus entfernt wurden. Dies geschieht über:
● Authentifizierung der berechtigten Mitarbeiter; individuelle Authentifizierungsdaten wie Benutzer-IDs, die nach der Zuweisung keiner anderen Person erneut zugewiesen werden können (auch nicht später)
● Verwendung von Benutzercodes (Passwörtern) mit mindestens acht Zeichen oder der systemseitig maximal zulässigen Anzahl und Änderung bei der ersten Verwendung;
● die Befolgung einer Richtlinie, nach der alle Mitarbeiter des Datenverarbeiters, die Zugang zu den für Kunden verarbeiteten personenbezogenen Daten haben, ihre AD-Passwörter mindestens einmal pro Jahr zurücksetzen müssen;
● Sicherstellung, dass die Datenverarbeitungsanlagen (die Räume, in denen sich die Computer-Hardware und die zugehörige Ausrüstung befinden) abgesperrt werden können;
● automatisches Abmelden von Nutzer-IDs (Erfordernis der erneuten Eingabe des Passworts zur Verwendung des jeweiligen Arbeitsplatzes), die längere Zeit nicht mehr verwendet wurden; und
● elektronische Dokumentation von Einträgen.
Auftragskontrolle
Der Datenverarbeiter stellt sicher, dass personenbezogene Daten nur in Übereinstimmung mit den vom Exporteur ausgegebenen schriftlichen Anweisungen verarbeitet werden dürfen. Dies geschieht über:
● verbindliche Richtlinien und Verfahren für die Mitarbeiter des Datenverarbeiters, vorbehaltlich der Überprüfung und Genehmigung von Datenexporteuren.
Der Datenverarbeiter stellt sicher, dass er im Fall der Anwendung von Sicherheitsmaßnahmen durch externe Unternehmen eine schriftliche Beschreibung der ausgeführten Aktivitäten erhält, die die Einhaltung der durch dieses Dokument getroffenen Maßnahmen gewährleistet. Der Datenverarbeiter implementiert zudem geeignete Maßnahmen zur Überwachung seiner Systemadministratoren und um sicherzustellen, dass sie entsprechend den Anweisungen handeln. Dies geschieht über:
● individuelle Ernennung von Systemadministratoren;
● Anwendung geeigneter Maßnahmen zur Registrierung von Zugriffsprotokollen von Systemadministratoren, die mindestens sechs Monate lang gesichert, genau gehalten und unverändert bleiben müssen; und
● Pflege einer aktualisierte Liste mit den Identifikationsdetails der relevanten Systemadministratoren und deren sofortige Übermittlung an den Datenverantwortlichen auf Verlangen.
Verfügbarkeitskontrolle
Der Datenverarbeiter implementiert geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten vor versehentlicher Zerstörung oder Verlust geschützt sind. Dies geschieht über:
● Infrastrukturredundanz, um sicherzustellen, dass der Datenzugriff innerhalb von sieben Tagen wiederhergestellt wird, und mindestens wöchentlich durchgeführte Datensicherung;
● regelmäßige Prüfung aller umgesetzten und hierin beschriebenen Sicherheitsmaßnahmen;
● Dokumentation aller erkannten Sicherheitsvorfälle neben den befolgten Verfahren zur Wiederherstellung von Daten und der Identifizierung der Person, die sie ausgeführt hat; und.
● Disaster-Recovery-Pläne.
Systemadministratoren des Datenverarbeiters (falls zutreffend):
Der Datenverarbeiter implementiert geeignete Maßnahmen zur Überwachung seiner Systemadministratoren und um sicherzustellen, dass sie entsprechend den Anweisungen handeln. Dies geschieht durch:
● individuelle Ernennung von Systemadministratoren;
● Anwendung geeigneter Maßnahmen zur Registrierung von Zugriffsprotokollen von Systemadministratoren, die mindestens sechs Monate lang gesichert, genau gehalten und unverändert bleiben müssen; und
● Pflege einer aktualisierten Liste mit den Identifikationsdetails der Systemadministratoren (z. B. Name, Nachname, Funktion oder Organisationsbereich) und den zugewiesenen Aufgaben, die den Datenexporteuren auf Anfrage unverzüglich zur Verfügung gestellt wird.
Anhang 3: Liste der Unterauftragsverarbeiter
Name des Unterauftragsverarbeiters
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Anschrift
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Schutzmaßnahmen gem. Art. 44 bis 50 DSGVO.
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10Duke Software Ltd.
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Uutistie 3 C, 01770 Vantaa, Finnland
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Datenverarbeitungsabkommen, Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission 2010/87/EU
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Amazon Web Services, Inc.
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440 Terry Avenue N., Seattle, WA 98109, USA
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Datenverarbeitungsabkommen; Privacy-Shield-Zertifizierung
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Atlassian Pty Ltd
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1098 Harrison Street, San Francisco, CA94103, USA
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Datenverarbeitungsabkommen, Privacy-Shield-Zertifizierung
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Avanade Finland Oy
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Porkkalankatu 5, 00180 Helsinki, Finnland
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Datenverarbeitungsabkommen
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eCraft Oy Ab
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Säterinportti, Linnoitustie 6B, 02600 Espoo, Finnland
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Datenverarbeitungsabkommen
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Google, Inc.
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1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA
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Datenverarbeitungsabkommen, Privacy-Shield-Zertifizierung
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Marketo, Inc.
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901 Mariners Island Boulevard, Suite 500, San Mateo, CA, 94055, USA
|
Datenverarbeitungsabkommen, Privacy-Shield-Zertifizierung
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Microsoft Inc.
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935 Stewart Drive Sunnyvale, CA 94085 USA
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Datenverarbeitungsabkommen, Privacy-Shield-Zertifizierung
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Nixu Corporation
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Keilaranta 15, 02151 Espoo, Finnland
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Datenverarbeitungsabkommen
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Siili Lösungen Oyj
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Porkkalankatu 24, 00180 Helsinki, Finnland
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Datenverarbeitungsabkommen
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Sumo Logic, Inc.
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305 Main Street, Redwood City, CA 94063, USA
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Datenverarbeitungsabkommen, Privacy-Shield-Zertifizierung
|
Trimble Inc
|
935 Stewart Drive Sunnyvale, CA 94085 USA
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Datenverarbeitungsabkommen, Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission 2010/87/EU
|
Trimble Solutions Oy
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Metsänpojankuja 1 02130 ESPOO, Finnland
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Datenverarbeitungsabkommen
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Wunder Oy
|
Lapinlahdenkatu 1, 00180 Helsinki, Finnland
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Datenverarbeitungsabkommen
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