Diese Schulungs- und Beratungsbedingungen für Tekla-Softwareprodukte („ Bedingungen“) gelten für alle Schulungs- und Beratungsleistungen, die von der Trimble Solutions Corporation (eine finnische GmbH mit der Firmennummer 0196634-1; „Trimble“) in Bezug auf ihre Tekla-Softwareprodukts („Software“) zu erbringen sind. Bei Widersprüchlichkeiten zwischen der englischen Version und einer anderen Sprachversion dieses EULA hat die englische Version Vorrang.
Die Bedingungen gelten stets zusätzlich zu und in Abhängigkeit von (a) dem Endnutzer-Lizenzvertrag für Tekla-Softwareprodukte („EULA “) oder (b) den Servicebedingungen für die Onlineplattform und Dienstleistungen von Trimble („ToS“). Der EULA (als EULA-Tekla-2020 bezeichnet) bzw. die ToS (als ToS-Tekla-Online bezeichnet) enthalten Definitionen und wesentliche Bedingungen und Konditionen, die die Rechte und Pflichten der Parteien regeln, beispielsweise im Hinblick auf Haftungsausschluss, Vertraulichkeit und allgemeine Bedingungen, und diese Definitionen, Bedingungen und Konditionen werden bei der Erbringung der Dienstleistungen (nachstehend definiert) im Rahmen dieser Bedingungen angewendet.
Diese Bedingungen, das Bestellformular und ein etwaiger Projektplan sind eine verbindliche Vereinbarung zwischen Trimble bzw. einem verbundenen Unternehmen von Trimble einerseits und dem Unternehmen, das die Dienstleistungen abonniert („Kunde“ oder „ Sie“), andererseits („Vereinbarung“). Zusätzliche Bedingungen in der Bestelldokumentation des Kunden oder andere entsprechende Bedingungen des Kunden, die mit dieser Vereinbarung in Widerspruch stehen, sind unter keinen Umständen für Trimble bindend, es sei denn, sie werden von Trimble schriftlich akzeptiert und von einem ordnungsgemäß befugten Vertreter von Trimble unterschrieben.
Trimble behält sich das Recht vor, diese Bedingungen nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit zu aktualisieren und zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden auf nachfolgende Bestellungen angewendet.
1 Definitionen
1.1 „Projektplan“ bezeichnet die Beschreibung der Dienstleistungen sowie den Plan für die Erbringung von Dienstleistungen (der möglicherweise an das Bestellformular angefügt ist oder auf diese Bedingungen verweist), in dem die Parteien die von Trimble im Rahmen der Vereinbarung für den Kunden zu erbringenden Dienstleistungen definieren und individualisieren. Der Projektplan umfasst unter anderem die Projektorganisation, die Kontaktdaten sowie den Bereitstellungszeitplan für die Dienstleistungen, einschließlich möglicher Meilensteine und Zahlungspläne im Zusammenhang damit.
1.2 „Dienstleistungen“ bezeichnet die Schulungs- und/oder Beratungsleistungen, die auf dem Bestellformular, dem diese Bedingungen beigefügt sind oder in dem auf diese Bedingungen verwiesen wird, oder im Projektplan definiert sind.
1.3 „Leistungsergebnisse“ bezeichnet Materialien in jeglicher Form, darunter Berichte, Dokumente, Dateien, Software oder andere Materialien, die in Verbindung mit der Erbringung der Dienstleistungen speziell für den Kunden entwickelt wurden und/oder aus einer Handlung von Trimble oder aus der Zusammenarbeit der Parteien in Verbindung mit der Erbringung der Dienstleistungen entstanden sind.
1.4 „Trimble-Dokumentation“ bezeichnet Materialien in jeglicher Form, die als Informationen und Materialien von Trimble gekennzeichnet sind, darunter Berichte, Dokumente, Dateien, Software und andere Materialien, die vor der Erbringung der Dienstleistungen für den Kunden von Trimble erstellt, erworben oder entwickelt und dem Kunden in Verbindung mit der Erbringung der Dienstleistungen zur Verfügung gestellt wurden.
2 Mitarbeiter
2.1 Trimble beauftragt Mitarbeiter, die über die entsprechende Kompetenz und Erfahrung verfügen, mit der Erbringung der Dienstleistungen in Übereinstimmung mit der Vereinbarung.
2.2 Ungeachtet einer etwaigen Beaufsichtigung, Anleitung und Führung der Mitarbeiter von Trimble durch den Kunden in Verbindung mit den Dienstleistungen sind die Mitarbeiter von Trimble zu jeder Zeit Beschäftigte von Trimble. Zu keinem Zeitpunkt entsteht ein Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Kunden und Trimble oder zwischen dem Kunden und den Mitarbeitern von Trimble.
2.3 Jede Partei beauftragt Vertreter mit den entsprechenden Kompetenzen damit, bei allen Fragen im Zusammenhang mit den Dienstleistungen als Hauptansprechpartner der Parteien zu agieren. Der Vertreter von Trimble beaufsichtigt die Erbringung der Dienstleistungen und leitet sie an. Die Parteien können ihre jeweiligen Vertreter nur mit schriftlicher Mitteilung an die jeweils andere Partei ändern.
3 Erbringung der Dienstleistungen, Rechte und Pflichten des Kunden
3.1 Trimble ergreift wirtschaftlich angemessene Maßnahmen, um die Dienstleistungen sowie die Leistungsergebnisse auf professionelle Weise mit der gebotenen Sachkenntnis und Sorgfalt sowie gemäß dem Bestellformular zur Verfügung zu stellen.
3.2 Der Kunde hat ab dem Datum der Unterschrift des Kunden auf dem Bestellformular 90 Tage Zeit, um die Schulung in Anspruch zu nehmen. Danach verfallen die Schulungsgebühren möglicherweise. Der Kunde ist berechtigt, die Schulung bei vollständiger Rückerstattung zu stornieren oder die Schulungsveranstaltung ein (1) Mal kostenfrei auf eine andere Veranstaltung umzubuchen, sofern die Stornierung/Umbuchung mindestens 14 Tage vor dem geplanten Schulungstermin erfolgt. Trimble behält sich das Recht vor, Schulungskurse bis 14 Tage vor dem geplanten Startdatum zu stornieren oder umzuplanen. Wenn die Schulung außerhalb des Firmengeländes von Trimble stattfindet, trifft der Kunde die notwendigen Vorkehrungen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
3.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Dokumentation, den Text oder den Betrieb von Gegenständen im Zusammenhang mit einem zugewiesenen Beratungsprojekt zu prüfen und sicherzustellen, dass die Nutzung der Gegenstände bei diesem zugewiesenen Beratungsprojekt ordnungsgemäß und in Übereinstimmung mit den Bedienungsanweisungen erfolgt, sofern relevant. Trimble haftet nicht für Verluste oder Schäden, die auf mögliche Fehler in der Dokumentation, dem Text oder dem Betrieb der Gegenstände im Zusammenhang mit dem zugewiesenen Beratungsprojekt zurückzuführen sind.
3.4 Die Dienstleistungen und Leistungsergebnisse werden „wie besehen“ und ohne Gewährleistungen jeglicher Art bereitgestellt.
4 Abnahme
4.1 Die Dienstleistungen und Leistungsergebnisse gelten als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb von sieben (7) Tagen ab Erbringung der Dienstleistungen bzw. Bereitstellung der Leistungsergebnisse keine schriftliche Reklamation hinsichtlich der Erbringung der Dienstleistungen bzw. Bereitstellung der Leistungsergebnisse eingereicht hat. Reklamationen müssen grundsätzlich den Grund für die Reklamation enthalten.
5 Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Der Preis für die Dienstleistungen gemäß der Vereinbarung ist auf der Rechnung von Trimble angegeben.
5.2 Die vereinbarten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und sonstige Steuern oder Abgaben.
5.3 In den Preisen sind Reise- und Unterbringungskosten für den Schulungsleiter nicht enthalten. Diese werden dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn die Schulung außerhalb der Räumlichkeiten von Trimble stattfindet.
6 Gewerbliche Schutzrechte
6.1 Alle Urheberrechte und sonstigen gewerblichen Schutzrechte im Zusammenhang mit den Leistungsergebnissen sind Eigentum von Trimble bzw. seinen Zulieferern, sofern auf dem entsprechenden Bestellformular nichts anderes vereinbart wurde.
6.2 Alle Urheberrechte und sonstigen gewerblichen Schutzrechte im Zusammenhang mit der Trimble-Dokumentation, darunter Entwicklungsanwendungen und -modelle, sind Eigentum von Trimble.
6.3 Alle Urheberrechte und sonstigen gewerblichen Schutzrechte im Zusammenhang mit kundenspezifischen Geometrien, Layouts, Modellen, Komponenten usw., die Trimble oder einem autorisierten Händler vom Kunden zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum des Kunden.
6.4 Trimble gewährt dem Kunden eine weltweite, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz, um die Trimble-Dokumentation und die Leistungsergebnisse, die dem Kunden in Verbindung mit den Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden, ausschließlich zur internen Verwendung durch den Kunden zu nutzen, zu kopieren und zu ändern.
7 Dauer und Beendigung der Vereinbarung
7.1 Diese Vereinbarung wird wirksam, wenn beide Parteien sie unterzeichnet haben, und sie ist gültig, bis die Dienstleistungen abgeschlossen sind.
7.2 Eine Partei ist berechtigt, die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei zu kündigen, wenn (i) die andere Partei einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung begeht und den Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Mitteilung über den Verstoß behebt, (ii) die andere Partei insolvent wird, in Konkurs geht oder abgewickelt wird oder (iii) sich anderweitig abzeichnet, dass die andere Partei aufgrund ihrer finanziellen oder sonstigen Schwierigkeiten nicht in der Lage ist, ihre vertraglichen Pflichten zu erfüllen.
8 Haftungsbeschränkung
8.1 WEDER TRIMBLE NOCH SEINE ZULIEFERER SIND HAFTBAR ZU MACHEN FÜR ENTGANGENE EINNAHMEN, ENTGANGENEN GEWINN, PRODUKTIONSAUSFALL, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN, VERZÖGERUNGSKOSTEN, NUTZUNGSAUSFÄLLE, VERLORENE ODER FEHLERHAFTE DATEN, AUSFALL VON SICHERHEITSMECHANISMEN SOWIE INDIREKTE SCHÄDEN, SPEZIELLE SCHÄDEN, ZUFÄLLIGE SCHÄDEN, AUSFALLSCHÄDEN UND FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART, SELBST WENN DIE PARTEI ZUVOR ÜBER DIE MÖGLICHKEIT DER ENTSTEHUNG DIESER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE, WOBEI UNERHEBLICH IST, OB ES SICH UM HAFTUNG AUFGRUND VON VERTRAGSVERLETZUNG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), UM HAFTUNGSFREISTELLUNG, VERSCHULDENSABHÄNGIGE HAFTUNG ODER ANDERE ARTEN DER HAFTUNG HANDELT.
8.2 DIE VERMÖGENSRECHTLICHE HAFTUNG VON TRIMBLE UND SEINEN ZULIEFERERN IST AUF DEN BETRAG BESCHRÄNKT, DER IN DEN VORHERGEHENDEN ZWÖLF (12) MONATEN GEMÄSS DEM BESTELLFORMULAR FÜR DEN BETREFFENDEN SERVICE VOM KUNDEN GEZAHLT WURDE.
9 Geltendes Recht und Streitbeilegung
9.1 Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht von Finnland, unter Ausschluss einer Wahlmöglichkeit der gesetzlichen Regelungen. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. Alle Rechtsstreitigkeiten und Ansprüche im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung bzw. einem Verstoß gegen diese Vereinbarung, einer Beendigung oder der Gültigkeit dieser Vereinbarung werden nach Ermessen von Trimble (i) durch zuständige staatliche Gerichte am Unternehmenssitz des Kunden oder (ii) durch ein Schiedsverfahren gemäß der Schiedsordnung der finnischen Handelskammer beigelegt. Die Anzahl der Schiedsrichter bei einem Schiedsverfahren ist einer. Das Schiedsverfahren findet in Helsinki, Finnland, statt. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Englisch. Der Schiedsspruch ist endgültig und für die Parteien verbindlich, und die Parteien stimmen zu, dass das Schiedsverfahren und alle damit verbundenen Materialien und Informationen vertraulich behandelt werden. Die Parteien sind durch diese Klausel nicht in ihrem Recht beschränkt, eine einstweilige Verfügung mit sofortiger Wirksamkeit bei einem zuständigen Gericht zu beantragen, wenn eine solche Verfügung erforderlich ist, um die Interessen der Partei während eines anhängigen Rechtsstreits zu wahren. Darüber hinaus kann Trimble auf Wunsch beim Bezirksgericht Espoo, Finnland, etwaige unstrittige, fällige und ausstehende Forderungen geltend machen.