Diese Wartungs- und Supportbedingungen für Tekla-Softwareprodukte („Bedingungen“) gelten für sämtliche Wartungs- und Supportdienstleistungen, die von Trimble Solutions Corporation (eine finnische GmbH mit der Firmennummer 0196634-1, „Trimble“) im Zusammenhang mit den lizenzierten Tekla-Softwareprodukten („Software“) zu erbringen sind.
Die Bedingungen gelten stets zusätzlich zu und in Abhängigkeit von dem Endbenutzer-Lizenzvertrag für Tekla-Softwareprodukte („EULA“). Der EULA (als EULA-Tekla-2018 bezeichnet) enthält Definitionen und wesentliche Bedingungen und Konditionen, die die Rechte und Pflichten der Parteien regeln, beispielsweise im Hinblick auf Schutzrechtsverletzung, Lizenzgewährung, begrenzte Gewährleistung, Haftungsausschluss und allgemeine Bedingungen, und diese Bedingungen und Konditionen werden bei im Rahmen dieser Bedingungen geleisteter/geleistetem Wartung und Support angewendet.
Diese Bedingungen und das Bestellformular für das Abonnement von Wartung und Support sind eine verbindliche Vereinbarung zwischen Trimble bzw. einem autorisierten Vertriebspartner einerseits und dem Unternehmen, das die Wartungs- und Supportleistungen abonniert, („Kunde“ oder „Sie“) andererseits („Vereinbarung“). Zusätzliche Bedingungen in der Bestelldokumentation des Kunden oder andere entsprechende Bedingungen des Kunden, die mit dieser Vereinbarung in Widerspruch stehen, sind unter keinen Umständen für Trimble bindend, es sei denn, sie werden von Trimble schriftlich akzeptiert und von einem ordnungsgemäß befugten Vertreter von Trimble unterschrieben.
Trimble behält sich das Recht vor, diese Bedingungen nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit zu aktualisieren und zu ändern. Die geänderten Bedingungen treten nach Annahme durch den Kunden in Kraft. Die Verlängerung der Wartungsfrist unterliegt der Annahme des Kunden von etwaigen Änderungen dieser Bedingungen. Falls der Kunde die geänderten, von Trimble kommunizierten Bedingungen nicht akzeptiert, kann Trimble die Vereinbarung wie in Abschnitt 6.2 unten beschrieben beenden. Trimble kann auch eine Hauptversion unter einer aktualisierten EULA und aktualisierten Bedingungen herausbringen. Wenn der Kunde eine möglicherweise geänderte EULA und möglicherweise geänderte Bedingungen zur Hauptversion nicht akzeptiert, kann der Kunde auf eine solche Hauptversion unter Umständen nicht zugreifen.
1 Definitionen
1.1 Die in Klausel 1 der EULA enthaltenen Definitionen werden in diesen Bedingungen zusätzlich zu den hierin enthaltenen Definitionen verwendet.
1.2 „Korrektur“ bezeichnet eine Fehlerbehebung, die in Form einer Zwischenversion der Software erstellt wurde und mit der ein Fehler behoben wird (beispielsweise Workarounds, Updates, Korrekturen, Modellersetzungen und Patches). Trimble kann die Dokumentation nach eigenem Ermessen ändern, um darin enthaltene Fehler zu beheben oder Änderungen oder Verbesserungen an der Software zu beschreiben.
1.3 „Wartung“ bezeichnet die Wartungsleistungen von Trimble, die zur Überarbeitung und Ergänzung von Funktionen in der Software dienen; diese können aus Feedback von Kunden und/oder gemeldeten Problemen von Kunden bei der Arbeit mit der jeweils aktuellen Version der Software oder aus den Fehlerbehebungsbemühungen von Trimble zu einem gemeldeten Fehler hervorgehen.
1.4 „Support“ bezeichnet die Supportleistungen und Bemühungen von Trimble oder einem autorisierten Vertriebspartner von Trimble (wie jeweils zutreffend), die als direkte Reaktion auf einen vom Kunden gemeldeten Fehler erbracht werden.
2 Beschreibung von Wartung und Support
2.1 Vorbehaltlich der Zahlung entsprechender Wartungsgebühren für die Software seitens des Kunden erbringt Trimble Wartungsleistungen, und Trimble oder ein autorisierter Vertriebspartner (wie jeweils zutreffend) erbringen Support während der Wartungsfrist in Bezug auf alle Hauptversionen, die allgemein zum Verkauf zur Verfügung stehen.
2.2 Hauptversionen. Trimble stellt dem Kunden jede neue Hauptversion zur Verfügung, die Trimble nach eigenem Ermessen während der betreffenden jährlichen Wartungsfrist veröffentlicht.
2.3 Zwischenversionen. Trimble stellt dem Kunden jede neue Zwischenversion zur Verfügung, die Trimble nach eigenem Ermessen während der betreffenden jährlichen Wartungsfrist veröffentlicht. Zur Klarstellung: Zwischenversionen (falls zutreffend) werden von Trimble von Zeit zu Zeit nur für die beiden letzten Hauptversionen bereitgestellt.
2.4 Korrekturen. Trimble betreibt wirtschaftlich vertretbaren Aufwand, um Korrekturen für Fehler, die vom Kunden gemeldet und von Trimble bestätigt werden, zur Verfügung zu stellen. Geringfügige Korrekturen werden unter Umständen in eine über das Internet herunterladbare Version zusammengefasst. Jede im Rahmen dieser Bedingungen zur Verfügung gestellte Korrektur unterliegt den Bedingungen der EULA.
2.5 E-Mail-Support. Trimbleoder ein autorisierter Vertriebspartner von Trimble (wie jeweils zutreffend) richten eine gesonderte E-Mail-Adresse ein, die allein dem Zweck zur Erbringung von Support dient. Trimble ist bestrebt, alle Supportanfragen innerhalb von zwei (2) Werktagen nach Eingang zu beantworten. Des Weitern stellt Trimble dem Kunden Informationen über E-Mail zur Verfügung, sobald neue Updates verfügbar sind.
2.6 Telefonischer Support. Trimble oder ein autorisierter Vertriebspartner von Trimble (wie jeweils zutreffend) richten eine Leitung für telefonischen Support ein, die während der regulären Geschäftszeiten montags bis freitags (mit Ausnahme von Feiertagen) erreichbar ist.
3 Ausnahmen
3.1 Wartung oder Support von Software umfasst nicht die Behebung von Fehlern, die aus Folgendem hervorgehen: (i) Software oder Hardware von Drittanbietern oder einer Kombination der Software mit anderen Softwareprodukten; (ii) einer nicht von Trimble durchgeführten Änderung der Software; (iii) Nutzung der Software durch den Kunden in einer Weise, die der Dokumentation entgegenläuft, oder (iv) Nutzung der Software auf einem anderen als von Trimble vorgesehenen Computer oder Betriebssystem. Des Weiteren deckt die Wartung keine Fehler ab, die den Betrieb der Software oder einer Version der Software, für die die Wartung eingestellt wurde, nicht wesentlich beeinträchtigen oder beeinflussen.
3.2 Der Support kann durch Folgendes eingeschränkt werden: (i) durch die Fähigkeit von Trimble, den Fehler in seiner Hardware-/Softwareumgebung zu reproduzieren, in der häufig nicht dieselben Hardware- oder Softwaretechnologien verwendet werden wie beim Kunden, oder (ii) durch die Fähigkeit des Kunden, Trimble Zugriff auf seine Hardware-/Softwareumgebung zu gewähren, die der Produktionsumgebung von Trimble (wenn nicht vollständig) in hinreichendem Maße entspricht.
3.3 Support umfasst kein Troubleshooting oder die Feststellung, ob der Fehler auf eine Anwendung des Kunden oder auf die Software zurückzuführen ist. Support umfasst keine Fragen bezüglich des Designs und der Implementierungspraktiken oder -techniken.
4 Pflichten des Kunden
4.1 Der Kunde muss einen Hauptansprechpartner (Administrator) benennen, der dafür verantwortlich ist, Eskalationsanfragen für mögliche Fehler an Trimble weiterzuleiten. Der Kunde muss Trimble benachrichtigen, wenn sich diese Person ändert.
4.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, mutmaßliche Fehler an die benannten Support-Mitarbeiter der Software zu melden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, vertretbare Bemühungen zu unternehmen, um Trimble bei der Suche nach Korrekturen für vom Kunden gemeldete Fehler zu unterstützen. Der Kunde trägt die Kosten für alle Korrekturen, die bei ihm installiert werden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die folgenden Angaben zu machen, wenn er eine Supportanfrage an die Supportmitarbeiter der Software stellt: Schweregrad, Name des Kunden, Lizenzschlüssel, Versionsnummer und eine möglichst ausführliche Beschreibung des benötigten Supports, einschließlich des Hardware-/Softwarebetriebssystems und der Häufigkeit und Dauer von technischen Ausfällen, auf die sich die Supportanfrage bezieht.
5 Zahlung
5.1 Die Wartungsgebühr muss jährlich im Voraus bei Rechnungsstellung durch Trimble oder einen autorisierten Vertriebspartner gezahlt werden.
5.2 Die Wartungsgebühr entspricht der jeweils gültigen Preisliste von Trimble oder des autorisierten Vertriebspartners.
5.3 Trimble ist berechtigt, seine Wartungsgebühren zu Beginn eines Kalenderjahres ohne weitere Ankündigung anzupassen. Wenn Trimble den Umfang von Wartung oder Support erweitert und eine derartige Erweiterung zu einer erheblichen Erhöhung der Wartungsgebühren des Kunden führt, ist der Kunde berechtigt, den Erwerb des erweiterten Umfangs zu verweigern, indem er Trimble davon schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung über eine solche Erhöhung der Wartungsgebühren in Kenntnis setzt. In diesem Fall findet für den Umfang der Wartungs- und Supportleistungen und die entsprechenden Gebühren bis zum Ablauf der nächsten Wartungsfrist der vorherige Umfang Anwendung.
5.4 Wenn der Kunde Wartung und Support nicht mit Wirkung vom ersten Gültigkeitsdatum der Lizenz für die Wartungssoftware erworben hat, erfolgt eine spätere Bestellung von Wartung und Support vorbehaltlich der kundenseitigen Bezahlung der entsprechenden Wartungsgebühren rückwirkend für die gesamte Lizenzlaufzeit gemäß der jeweils geltenden Preisliste von Trimble.
5.5 Wenn die Zahlung der Gebühren mindestens dreißig (30) Tage überfällig ist, behält sich Trimble neben anderen Rechten und Rechtsbehelfen (wie den hierin festgelegten Rechten zur Beendigung der Vereinbarung) das Recht vor, die Erbringung von Wartung und Support auszusetzen, bis die fälligen Beträge vollständig bezahlt wurden; dabei entsteht Trimble keinerlei Haftung.
6 Dauer und Beendigung der Vereinbarung
6.1 Soweit im Bestellformular nichts anderes vorgesehen ist, stimmt die Wartungsfrist mit einer festgelegten Lizenzlaufzeit überein. Bei einer unbefristeten Lizenzlaufzeit beginnt die anfängliche Wartungsfrist zu Beginn des Kalendermonats, der auf das Kaufdatum folgt, und endet am Ende des jeweils laufenden Jahres.
6.2 Die Wartungsfrist und diese Vereinbarung werden anschließend automatisch um ein Kalenderjahr verlängert, vorbehaltlich der Zahlung der jeweils geltenden Wartungsgebühren von Trimble durch den Kunden sowie der Annahme des Kunden etwaiger Änderungen an den Bedingungen. Die Zahlung der Wartungsgebühr durch den Kunden und die Verlängerung der Wartungsfrist – nach einer Mitteilung von Trimble über Änderungen dieser Bedingungen – gelten als Annahme dieser Änderungen seitens des Kunden. Wenn der Kunde die geänderten Bedingungen nicht akzeptiert, kann jede Partei die Vereinbarung zum jeweils geltenden Ende der Wartungsfrist schriftlich kündigen. Jede Partei kann die Vereinbarung ordentlich schriftlich kündigen; dazu ist die Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 (dreißig) Tagen vor Ablauf der jeweils laufenden Wartungsfrist notwendig. Des Weiteren kann die Vereinbarung von beiden Parteien fristlos gekündigt werden, falls eine der Parteien einen wesentlichen Verstoß begeht, der nicht innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab dem Datum, an dem die andere Partei die vertragsbrüchige Partei schriftlich über ihren Verstoß informiert, geheilt wird.
7 Haftungsbeschränkung
7.1 WEDER TRIMBLE NOCH SEINE ZULIEFERER SIND HAFTBAR ZU MACHEN FÜR ENTGANGENE EINNAHMEN, ENTGANGENEN GEWINN, PRODUKTIONSAUSFALL, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN, VERZÖGERUNGSKOSTEN, NUTZUNGSAUSFÄLLE, VERLORENE ODER FEHLERHAFTE DATEN, AUSFALL VON SICHERHEITSMECHANISMEN SOWIE INDIREKTE SCHÄDEN, SPEZIELLE SCHÄDEN, ZUFÄLLIGE SCHÄDEN, AUSFALLSCHÄDEN UND FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART, SELBST WENN DIE PARTEI ZUVOR ÜBER DIE MÖGLICHKEIT DER ENTSTEHUNG DIESER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE, WOBEI UNERHEBLICH IST, OB ES SICH UM HAFTUNG AUFGRUND VON VERTRAGSVERLETZUNG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), UM HAFTUNGSFREISTELLUNG, VERSCHULDENSABHÄNGIGE HAFTUNG ODER ANDERE ARTEN DER HAFTUNG HANDELT.
7.2 DIE VERMÖGENSRECHTLICHE HAFTUNG VON TRIMBLE UND SEINEN ZULIEFERERN IST AUF DIE WARTUNGSGEBÜHREN BESCHRÄNKT, DIE IN DER JEWEILIGEN WARTUNGSFRIST TATSÄCHLICH VOM KUNDEN GEZAHLT WURDEN.
8 Geltendes Recht und Streitbeilegung
8.1 Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht von Finnland, unter Ausschluss einer Wahlmöglichkeit der gesetzlichen Regelungen. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. Alle Rechtsstreitigkeiten und Ansprüche im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung bzw. einem Verstoß gegen diese Vereinbarung, einer Beendigung oder der Gültigkeit dieser Vereinbarung werden nach Ermessen von Trimble (i) durch zuständige staatliche Gerichte am Unternehmenssitz des Kunden oder (ii) durch ein Schiedsverfahren gemäß der Schiedsordnung der finnischen Handelskammer beigelegt. Die Anzahl der Schiedsrichter bei einem Schiedsverfahren ist einer. Das Schiedsverfahren findet in Helsinki, Finnland, statt. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Englisch. Der Schiedsspruch ist endgültig und für die Parteien verbindlich, und die Parteien stimmen zu, dass das Schiedsverfahren und alle damit verbundenen Materialien und Informationen vertraulich behandelt werden. Die Parteien sind durch diese Klausel nicht in ihrem
Recht beschränkt, eine einstweilige Verfügung mit sofortiger Wirksamkeit bei einem zuständigen Gericht zu beantragen, wenn eine solche Verfügung erforderlich ist, um die Interessen der Partei während eines anhängigen Rechtsstreits zu wahren. Darüber hinaus kann Trimble auf Wunsch beim Bezirksgericht Espoo, Finnland, etwaige unstrittige, fällige und ausstehende Forderungen geltend machen.