Sofern sich aus dem Zusammenhang nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, haben in diesem EULA die nachstehenden Wörter und Ausdrücke folgende Bedeutung:
„Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet ein anderes Unternehmen, das von Ihnen kontrolliert wird oder sich mit Ihnen unter gemeinsamer Kontrolle befindet. Im Sinne dieser Definition beruht „Kontrolle“ hierbei auf einem Recht zur Ernennung oder Entlassung von mindestens 50 % der Vorstandsmitglieder eines Unternehmens oder von Personen, die gleichwertige Funktionen ausüben, ungeachtet dessen, ob das Recht an 50 % oder mehr der auf der Generalversammlung eines solchen Unternehmens vertretenen Stimmen durch Eigentum an Anteilen oder anderweitig begründet ist, für die Dauer der Kontrolle und unabhängig davon, ob direkt oder indirekt.
„Anwendung“ bezeichnet jede programmierte Komponente oder ausführbare Datei, die über die Softwareschnittstelle oder Open API mit der Software interagiert, wie in Klausel 15.2 unten definiert.
„Autorisiertes verbundenes Unternehmen“ bezeichnet ein verbundenes Unternehmen, das zur Nutzung der Software im Rahmen der Lizenzparameter berechtigt und innerhalb des Vertragsgebiets ansässig ist.
„Autorisierter Händler“ bezeichnet ein verbundenes Unternehmen von Trimble, einen autorisierten Vertriebspartner von Trimble oder einen externen Partner von Trimble, wie einen Integrator oder Hardwareanbieter.
„Vertrauliche Informationen“ bezeichnet die Software, Dokumentation und jegliche Informationen und Materialien in jeglicher Form, die den Betrieb, die Mitarbeiter und die geschäftlichen Transaktionen von Trimble oder Ihnen betreffen und die entweder als vertraulich gekennzeichnet sind oder dem Wesen nach oder den Umständen entsprechend, unter denen die Informationen oder Materialien offengelegt werden, normalerweise als vertraulich zu erkennen sind.
„Datenschutzgesetzgebung“ bezeichnet (i) die Datenschutz-Grundverordnung ((EU) 2016/679) und alle nationalen ausführenden Gesetze, Verordnungen und abgeleiteten Rechtsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung, (ii) alle Nachfolgegesetze zur DSGVO.
„Dokumentation“ bezeichnet Nutzerdokumentation und sonstige Dokumentationen in Bezug auf die Software in gedruckter, Online- und/oder elektronischer Form.
„Gerät“ bezeichnet Hardware von Ihnen, einem autorisierten verbundenen Unternehmen oder einem professionellen Berater, die die in der Dokumentation enthaltenen Mindestkonfigurationsanforderungen erfüllt.
„Fehler“ bezeichnet einen Defekt oder eine Störung in der Software, aufgrund dessen/derer die Software im Wesentlichen nicht entsprechend der Dokumentation funktioniert.
„EULA“ bezeichnet diesen Endnutzer-Lizenzvertrag für Software.
„Endnutzer“ bedeutet „Nutzer“, siehe unten.
„Lizenz“ bezeichnet die Softwarelizenz, die Ihnen gemäß diesem EULA gewährt wird.
„Lizenzgebühren“ bezeichnet die im Bestellformular aufgeführten und von Ihnen für die Gewährung einer Lizenz zahlbaren Beträge.
„Lizenzschlüssel“ bezeichnet eine technische Lösung (z. B. Anspruchscode und/oder digitale Identität), die erforderlich ist, um dem Nutzer den Zugriff auf die Software zu ermöglichen.
„Lizenzparameter“ bezeichnet die Anzahl gleichzeitiger Nutzer, den Lizenztyp, das Vertragsgebiet und die Lizenzlaufzeit gemäß der Definition in Klausel 4.4 oder Klausel 4.5, falls zutreffend, sofern im Bestellformular nichts anderes bestimmt ist.
„Lizenzlaufzeit“ bezeichnet die Laufzeit der Lizenz, wie in Klausel 4.4 oder Klausel 4.5 definiert, falls zutreffend.
„Lizenztyp“ bezeichnet die Art der Lizenz, wie in Klausel 4.4 näher definiert.
„Hauptversion“ bezeichnet die Hauptveröffentlichung der Software, die von Trimble für gewöhnlich von Zeit zu Zeit neu auf den Markt gebracht wird. Diese verfügt über eine von Trimble festgelegte Versionsnummer, die eine neue Hauptversion anzeigt und den Erwerb von neuen Lizenzschlüsseln durch Sie erforderlich macht.
„Wartungsleistungen“ bezeichnet die Wartungs- und Supportleistungen für die in Klausel 5.2 genannten unbefristeten Softwarelizenzen.
„Wartungsfrist“ bezeichnet die in Klausel 5.4 definierte Frist.
„Bestellformular“ bezeichnet das Bestellformular bzw. den Vertrag, durch das bzw. den Sie die Lizenz und/oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Software erwerben und das bzw. der von Trimble bzw. von einem autorisierten Händler bestätigt wurde.
„Partnerprogramm“ bezeichnet das Programm von Trimble für Dritte im Sinne der Klausel 15 unten, an dem Sie oder ein autorisiertes verbundenes Unternehmen vorbehaltlich eines separaten Antrags/Vertrags teilnehmen können.
„Partei” bezeichnet entweder Sie oder Trimble oder den autorisierten Händler, je nach Bezug.
„Professioneller Berater“ bezeichnet jede externe Beratungsgesellschaft, die Ihnen oder Ihrem autorisierten verbundenen Unternehmen, welches die Software nutzt, Dienstleistungen, insbesondere Ingenieur-, Entwurfs- oder Detaillierungsleistungen, anbietet.
„Software“ bezeichnet das/die im Bestellformular spezifizierte(n) Tekla-Softwareprodukt(e) von Trimble in Objektcodeform, einschließlich Zwischenversionen und Hauptversionen, die Ihnen gegebenenfalls im Rahmen etwaiger Unterstützungs- oder Wartungsleistungen zur Verfügung gestellt werden.
„Zwischenversion“ bezeichnet Aktualisierungen und/oder Fehlerbehebungen der Software durch Trimble, die Fehlerkorrekturen oder Funktions- und Leistungsverbesserungen enthalten können, bezeichnet jedoch unter keinen Umständen eine Hauptversion.
„Abonnementzeitraum“ bezeichnet die Gültigkeitsdauer einer abonnementbasierten Lizenz, die gegebenenfalls im Bestellformular angegeben ist und in Klausel 4.5 näher beschrieben ist.
„Supportleistungen” bezeichnet die Supportleistungen für die in Klausel 5.3 genannten Abonnement-Softwarelizenzen.
„Vertragsgebiet“ bezeichnet das Land, aus dem Ihre Bestellung für die Software stammt, sofern im Bestellformular nichts anderes angegeben ist.
„Trimble“ bezeichnet Trimble Solutions Corporation und seine Rechtsnachfolger, eine finnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Firmennummer 0196634-1, sowie seine verbundenen Unternehmen, sofern zutreffend.
„Trimble-ID“ ist eine digitale Identität, die für jeden Nutzer erforderlich ist, der auf die Trimble-Software oder digitale Dienste zugreift. Wir verarbeiten Ihre Kontaktdaten und Anmeldedaten wie Nutzername und Passwort. Der Zweck dieser Verarbeitung besteht darin, Ihnen Zugriff auf unsere Produkte und Dienstleistungen zu gewähren, die Sie oder Ihr Arbeitgeber erworben oder abonniert haben.
„Nutzer“ bezeichnet eine gegebenenfalls von Ihnen oder einem autorisierten verbundenen Unternehmen oder einem professionellen Berater angestellte natürliche Person, der ein gültiger Lizenzschlüssel zugewiesen wurde, um die Software auf dem Gerät zu nutzen. Im Sinne dieser Definition umfasst der Begriff „Mitarbeiter“ auch selbstständige Auftragsunternehmen, welche die Software in Ihrem Auftrag gemäß einer Vereinbarung mit Ihnen oder einem autorisierten verbundenen Unternehmen oder einem professionellen Berater nutzen.
„Sie“ bezeichnet die Partei, die die Lizenz erwirbt, also entweder Sie als Einzelperson oder die von Ihnen vertretene juristische Person/Organisation, wie im Bestellformular angegeben, oder einen zulässigen Abtretungsempfänger oder Rechtsnachfolger.